Berlin – Die Regelsätze für Sozialleistungen nach Hartz IV werden zum 1. Januar 2017 zum Teil deutlich steigen.
Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf den Referentenentwurf des entsprechenden Gesetzes aus dem Bundesarbeitsministerium.
Hintergrund für die Anhebung sind demnach der Preisanstieg und eine Neuberechnung des Bedarfs auf Basis neuer Statistik-Daten. Dem Entwurf zufolge soll der monatliche Regelsatz für Alleinstehende von derzeit 404 Euro pro Monat auf 409 Euro steigen.
Paare erhalten demnach künftig 368 Euro (bisher 364 Euro) pro Partner. Die Sätze für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, sollen von 324 auf 327 Euro steigen. Kinder zwischen 13 und 18 Jahren erhalten dem Bericht zufolge in Zukunft 311 statt bisher 306 Euro. Am stärksten steigen demnach die Sätze für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren. Sie erhalten im nächsten Jahr 291 anstatt statt 270 Euro.
Grund für diese Anhebung um rund acht Prozent: Bei der neuesten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes wurde festgestellt, dass der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher liegt als bisher berechnet, schreibt die „Bild“. Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren blieben unverändert bei 237 Euro pro Monat. Unter dem Strich bedeute die Erhöhung: In einer Familie mit zwei Kindern zwischen sechs und 13 Jahren erhielten die Erwachsenen bisher je 364 und die beiden Kinder je 270 Euro vom Amt, plus die Miete für einen Vier-Personen-Haushalt (im Schnitt 523 Euro) – insgesamt also 1.791 Euro.
Nach der Erhöhung sind es für jeden Erwachsenen 368 Euro und für jedes Kind 291 Euro. Plus Miete macht das in Zukunft 1.841 Euro also eine Erhöhung von 50 Euro im Monat.
Die Erhöhung der Regelsätze kostet laut Sozialministerium allein im kommenden Jahr 470 Millionen Euro. Bis Ende 2020 beliefen sich die Mehrkosten sogar auf knapp zwei Milliarden Euro. (dts Nachrichtenagentur)

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