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Prosit Neujahr: Das ändert sich 2013 für uns

1. Januar 2013 | Kategorie: Regional, Weltgeschehen

Happy New Year! Wir müssen uns 2013 auf einige Neuerungen einstellen. Foto: Gerd Altmann/pixelio.de

 Üblicherweise gilt der Jahreswechsel als Termin für wichtige Gesetzesänderungen. Zum 1. Januar treten auch jetzt wieder einige  Änderungen in Kraft.

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

 

 

– Praxisgebühr ist abgeschafft

Patienten müssen ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr zehn Euro Praxisgebühr beim Arzt oder Zahnarzt bezahlen. Damit fällt für viele ein Ärgernis beim ersten Arztbesuch im Quartal weg. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Abschaffung zugestimmt.

– GEZ-Pauschale

An die Stelle der alten GEZ-Gebühr, die sich nach Gerätezahl und -art richtete, tritt eine Pauschale für alle Haushalte – der Rundfunkbeitrag. Er beträgt monatlich 17,98 Euro. So soll dem Schwarzsehen vorgebeugt werden. Empfänger von Sozialleistungen oder BAföG können sich auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen von der Gebühr befreien lassen.

– Freie Schornsteinfeger-Wahl

Auf Druck der Europäischen Union wird das Kehrmonopol für deutsche Bezirksschornsteinfeger aufgebrochen: Die Monopolstellung der
Bezirksschornsteinfeger wird also abgeschafft. Ab sofort darf jeder Hausbesitzer seinen Schornsteinfeger frei wählen, ist aber gleichzeitig auch selbst für die Einhaltungen der Kehrfristen verantwortlich.
 
– Pflegereform

Insbesondere die steigende Zahl der Demenzkranken erhält mehr Leistungen. Auch ohne Pflegestufe erhalten altersverwirrte Menschen nun ein Pflegegeld von 120 Euro im Monat. Innerhalb der Pflegestufen wird der Pflegegeldsatz für Demenzkranke erhöht. Das gilt ebenso für Sachleistungen wie die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes.

– Minijob

Die Verdienstgrenze für Minijobber wird auf 450 Euro angehoben. Zeitgleich wird die Rentenversicherungspflicht eingeführt. Während es in der Vergangenheit eine freiwillige Angelegenheit war, den Arbeitgeberanteil in der Rentenversicherung auf den vollen Satz aufzustocken, fließen nun automatisch vier Prozent des Lohns in die Rentenkasse. Dieser Regelung kann allerdings widersprochen werden.

– Midijob

Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze bei so genannten Midijobs von 800 auf 850 Euro: Auch für sie gilt die Rentenversicherungspflicht.

– Hartz4-Erhöhung

Die Regelsätze für die rund 6,1 Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen werden ab Januar 2013 erhöht: Alleinstehende erhalten dann neben den sonstigen Leistungen wie Mietkosten und Krankenversicherung einen Grundbetrag von jetzt 382 Euro und damit acht Euro mehr als bisher.

– Neuer EU-Führerschein

Ein neuer europaweit gültiger Führerschein wird die bisherigen Führerscheine ersetzen: Ab dem 19.01 tritt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Sie regelt u. a. den Inhalt der Fahrerlaubnisklassen neu. Nach dem 19. Januar bekommen alle, die eine Fahrprüfung ablegen oder einen neuen Führerschein wegen Verlust beantragen, das neue Dokument, was aber nur noch fünfzehn Jahre lang gilt.Darüber hinaus gibt es eine Befristung auf 15 Jahre für ab 2013 ausgestellte Führerscheine. Alle zuvor ausgestellten behalten bis 2033 ihre Gültigkeit. Der Umtausch ist für normale Pkw- und Motorradfahrer lediglich ein Verwaltungsakt. Bus- und Lkw-Fahrer müssen sich nach Ablauf der Frist ärztlichen Untersuchungen unterziehen.
 
 – Unisex-Tarife

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Versicherer beim Erheben ihrer Beiträge nicht mehr zwischen Frauen und Männern differenzieren. Davon profitiert aber nur das weibliche Geschlecht. Frauen ist daher angeraten, erst im nächsten Jahr neue private Kranken-, Pflege-, Renten- oder Risikolebensversicherungen abzuschließen.

– Rente und Versicherung
Die Rentenbeiträge sinken im neuen Jahr von 19,6 auf 18,9 Prozent: Das soll Arbeitgeber und Arbeitnehmer um jährlich drei Milliarden Euro entlasten. Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird ab 1. Januar steuerlich gefördert: Gesetzlich Versicherte erhalten jährlich 60 Euro, wenn sie eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung wird zum neuen Jahr um 0,1 Prozentpunkte von 1,95 auf 2,05 Prozent angehoben, der Beitrag bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent erhöht.

– Briefpreise erhöht

Die Post erhöht das Porto für Briefe und größere Sendungen. Gestiegene Kosten seien für die erste Preiserhöhung seit 15 Jahren
verantwortlich. So kostet unter anderem der Versand eines Standardbriefs national nicht mehr 55 Cent, sondern 58 Cent.

– Ehrenamt gestärkt

Das Ehrenamt soll weiter gestärkt werden. So soll beispielsweise die Übungsleiterpauschale von 2100 auf 2400 Euro angehoben werden, die sogenannte Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro. Diese Beträge bleiben dann steuer- und sozialabgabenfrei.

– Energieausweis nun Pflicht

Während Eigentümer, die eine Immobile verkaufen oder vermieten wollten, den Energieausweis bisher nur auf Verlangen des Interessenten vorzeigen mussten, ist das Vorzeigen dieses Dokuments nun Pflicht. Die konkreten Angaben zum Energieverbrauch sollen sogar schon bei Aufgabe der Wohnungsanzeige verpflichtend sein.

– Elektronische Steuerkarte

Die Daten wie Steuerklasse, Zahl der Kinder oder Freibeträge werden nicht mehr per Hand erfasst.

– Elterngeld

Die Berechnung des Elterngeldes wird vereinfacht. So wird nicht mehr der tatsächliche Nettoverdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung herangezogen, sondern eine Pauschale vom Brutto abgezogen und als Berechnungsgrundlage genommen. Da diese meist etwas höher ist als die tatsächlichen Sätze, ergibt sich in der Berechnung ein geringeres Nettoeinkommen und somit auch weniger Elterngeld. Freibeträge werden nicht mehr berücksichtigt. Wer mit einem Steuerklassenwechsel dem möglichen finanziellen Verlust vorbeugen will, sollte dies so schnell wie möglich tun, damit es sich überhaupt lohnt.

– Aufbewahrungsfristen

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungen und Belege über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Ab 2013 wird die bisher geltende zehnjährige Aufbewahrungsfrist auf acht Jahre verkürzt. Ab 2015 sind es dann nur noch sieben Jahre.

– Elektrofahrzeuge

Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder, die reine Elektrofahrzeuge sind oder Brennstoffzellenhaben und zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31.Dezember 2015 zugelassen worden sind, werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs als Dienstwagen wird ab 2013 steuerlich gefördert. Die bislang geltende Regelung, nach der der Arbeitnehmer ein Prozent vom Listenpreis des Wagens als geldwerten Vorteil versteuern muss, benachteiligt nämlich Elektrofahrzeuge, weil deren Listenpreis höher ist als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Deshalb wird künftig der Listenpreis bei Elektrofahrzeugen um die Kosten für die Batterie gemindert. (desa/lifePR/dts)

Das Schornsteinfeger-Monopol ist gefallen. Foto: Rainer Sturm/pixelio

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