Ab Juli 2018 ändert sich das Pauschalreiserecht – Hintergrund ist die Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie.
Verbraucher müssen sich dann auf zahlreiche Neuerungen und leider auch Verschlechterungen einstellen: „Die Europäische Union will Verbraucher besser schützen und stärkt die Pauschalreise“, sagt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Leider werden Verbraucher jedoch zukünftig Schwierigkeiten haben, Pauschalreisen überhaupt als solche zu erkennen.“
Eine Pauschalreise ist das Rundum-Sorglos-Paket für einen unkomplizierten Urlaub: Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, dass alle Leistungen wie gebucht erbracht werden und er muss sich gegen Insolvenz versichern.
Wer dagegen individuell einzelne Leistungen bucht, muss für Folgekosten selbst aufkommen – zum Beispiel wenn das gebuchte Hotel bei der Anreise noch nicht fertiggestellt ist. „In unserer Rechtsberatung zeigen sich Verbraucher oft sehr überrascht darüber, wie wenig Schutz sie bei der Buchung von Einzelleistungen erhalten“, sagt Verbraucherschützer Gollner.
Eine wesentliche Änderung ab Juli ist: Fluggesellschaften, Reisebüros und Online-Vermittlungsplattformen werden grundsätzlich immer dann zum Reiseveranstalter, wenn sie zwei oder mehr Reiseleistungen im gleichen Buchungsvorgang verkaufen. Allerdings machen zahlreiche Ausnahmen von dieser Regel das Buchen kompliziert – und damit fast zum Glücksspiel.
Eine Pauschalreise liegt beispielsweise nicht vor, wenn einzelne Reiseleistungen zwar zeitlich zusammen gebucht, nicht aber auf einer gemeinsamen Rechnung erscheinen und mit einem Gesamtpreis ausgewiesen werden. Positiv für Verbraucher ist dabei nur die Tatsache, dass Reisebüros für Zahlungen an die Leistungserbringer künftig eine Insolvenzversicherung abschließen müssen.
Wer sich im Internet bei einer Fluggesellschaft eine Zusatzleistung wie zum Beispiel ein Hotel vermitteln lässt, muss besonders achtsam sein: Die Fluggesellschaft wird nur dann Veranstalter, wenn zwischen der ersten Buchungsbestätigung und der zweiten Buchung nicht mehr als 24 Stunden liegen. Nur wenn eine Reise ausdrücklich als Pauschalreise verkauft wird, können sich Verbraucher auf den bestehenden Reiseschutz sicher verlassen. Im Zweifel sollten Verbraucher genau nachfragen.
Preiserhöhungen kurz vor der Reise
Eine weitere Gesetzesänderung betrifft nachträgliche Preiserhöhungen. Statt der früher erlaubten fünf Prozent kann der Reisepreis jetzt bis 20 Tage vor Reisebeginn um acht Prozent erhöht werden. Übersteigt die Erhöhung diesen Rahmen, müssen Verbraucher die Änderung aktiv ablehnen. Schweigen sie, dann gilt sie als akzeptiert.
Eine positive Änderung gibt es dennoch: Die Verjährungsfrist von Reisemängeln wird von einem Monat auf zwei Jahre verlängert. Aber nach wie vor müssen Urlauber dem Veranstalter die Mängel bereits während der Reise melden.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
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