Regierung ändert Kartellrecht für Krankenkassen

9. September 2012 | Kategorie: Nachrichten

Haus AXA des Bundeskartellamts in Bonn. (Foto:WP)

Berlin. Die Bundesregierung reagiert auf die Kritik am neuen Kartellrecht für Krankenkassen.

Nach Informationen der Tageszeitung „Die Welt“ beraten die Gesundheitspolitiker von Union und FDP  eine Änderung am bisher geplanten Gesetzentwurf. Damit soll klargestellt werden, dass die Kassen auch künftig in bestimmten Fällen zusammenarbeiten können, ohne dass das Bundeskartellamt einschreitet. Grundsätzlich soll das Kartellamt die Kassen aber schärfer beaufsichtigen können.

In einer Formulierungshilfe des Gesundheitsministeriums für die geplante Änderung, die der „Welt“ vorliegt, heißt es: „Um der öffentlichen Kritik der Kassen zu begegnen und Missverständnisse vorzubeugen, erscheint es sinnvoll, eine klarstellende Ergänzung vorzunehmen.“ Danach soll das Bundeskartellamt verpflichtet werden, „bei der kartellrechtlichen Beurteilung der Krankenkassen ihren Versorgungsauftrag besonders zu berücksichtigen“. Gleiches gelte für dengemeinsamen Bundesausschuss von Kassen, Ärzten und Kliniken. Der Änderungsantrag soll spätestens Ende dieses Monats im Wirtschafts- und im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten werden. Hintergrund der Klarstellung ist massive Kritik der Krankenkassen, der Opposition und aus den Reihen der Koalition an dem Gesetzentwurf. Er passe nicht zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag der Krankenkassen, kritisierte ihr Spitzenverband. Die Opposition befürchtete eine Privatisierung des Gesundheitswesens. Kleine Krankenkassen dagegen erhoffen sich von den Plänen von Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Gesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) Hilfe gegen ihre Konkurrenz. Die Marktmacht großer Kassen bringe den Wettbewerb in Gefahr. Auch das Bundeskartellamt sieht die Notwendigkeit, das Agieren der Krankenkassen genauer unter die Lupe zu nehmen. Dies solle nur geschehen, wenn Kassen sich unternehmerisch verhielten, hatte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, versichert. Dies sei beispielsweise beim Erheben von Zusatzbeiträgen der  Fall. In die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Kooperationen der Kassen – wie etwa bei der Bildung von Festbeträgen bei Arzneimitteln – werde nicht eingegriffen. (dts)

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