
Hörgeschädigten Patienten steht schon seit 2009 ein höherer Satz zur Anschaffung von Hörgeräten zu. Umgesetzt wurde der Beschluss des Sozialgerichts jedoch offenbar nicht. Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstatten angeblich seit Jahren zu wenig Geld für Hörgeräte.
Wie die „Bild-Zeitung“ berichtet, soll zwar der Festbetrag, den schwerhörige Patienten von den Kassen erhalten, von jetzt 421,28 Euro auf 785 Euro steigen.
Das Bundessozialgericht habe aber bereits 2009 den Durchschnittsbetrag auf 1.000 Euro festgelegt und verfügt, dass Kassen bei Bedarf sogar für teurere Hörgeräte zahlen müssen (Az. B3 KR 20/08 R). Trotzdem verhandelt der GKV-Spitzenverband laut Bericht derzeit nur über die geringere Summe.
Jakob Stephan Baschab, Chef der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker, sagte: „Das ist ein Skandal erster Güte! Die fast vier Jahre Untätigkeit sparte der GKV mindestens eine Milliarde Euro.“
Derzeit gibt es nach Angaben der Innung etwas 14 Millionen Hörgeschädigte in Deutschland. (dts Nachrichtenagentur)

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