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Berlin – Der Bundesrechnungshof wirft den Ländern vor, ihre Aufgaben bei der Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs zu vernachlässigen.
„Es scheint für manche Länder einfacher zu sein, auf die Bereitstellung der Bundesmittel zu setzen, statt in ihren eigenen Haushalten notwendige eigene Prioritäten festzulegen.
Dies führt die verfassungsrechtlich normierte föderale Aufgabenverteilung ad absurdum“, heißt es in einem Prüfbericht des Rechnungshofs an Haushaltspolitiker des Bundestages, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Samstagausgaben berichten.
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs gehört zu den Kernaufgaben der Länder.
Seit 1996 erhalten sie dafür zweckgebunden einen Zuschuss aus Steuermitteln des Bundes, die so genannten Regionalisierungsmittel. Für das laufende Jahr belaufen sie sich auf rund 8,6 Milliarden Euro.
Bis 2031 soll das Volumen der Regionalisierungsmittel schrittweise auf 10,7 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden. Der Bundesrechnungshof hat nun bei den Ländern für das Jahr 2016 ihre Gesamtausgaben für den Öffentlichen Nahverkehr abgefragt.
Laut Bericht lagen sie bei 10,1 Milliarden Euro. 7,4 Milliarden Euro davon stammten jedoch aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes. „Damit lag der Landesanteil im Jahr 2016 bei durchschnittlich 27 Prozent“, heißt es im Bericht des Bundesrechnungshofs.
Von Land zu Land sei das eigene finanzielle Engagement für den ÖPNV allerdings sehr unterschiedlich – in einer Bandbreite zwischen zwei und 62 Prozent der Gesamtausgaben. Bei elf Ländern habe der Anteil unterhalb des Durchschnittswerts von 27 Prozent gelegen. (dts Nachrichtenagentur)

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