Bonn – Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundeswirtschaftsministerium vor, mit seinen Förderprogrammen und Finanzhilfen seit Jahren gegen Regierungsvorgaben zu verstoßen.
Das geht aus einem noch unveröffentlichten Prüfbericht des Rechnungshofs hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Das Ministerium habe Laufzeiten für die Finanzhilfen immer wieder verlängert und so den Grundsatz der Befristung umgangen, heißt es in dem 26-seitigen Bericht.
Auf diese Weise gewähre das Wirtschaftsressort verschiedene Finanzhilfen seit mehr als 40 Jahren, wofür allein seit 2003 rund zwölf Milliarden Euro ausgegeben worden seien.
Bis heute würden zudem 25 Förderprogramme finanziert, die zwischen 1990 und 2010 eingeführt worden seien. Der Rechnungshof beziffert die Summe der Finanzhilfen seit dem Jahr 2003 auf 55 Milliarden Euro.
2003 hatte die damalige Bundesregierung Leitlinien für die Subventionspolitik beschlossen, nach denen Finanzhilfen nur noch befristet und grundsätzlich degressiv – also über einen festgelegten Zeitraum mit abnehmenden Förderbeträgen – gewährt werden sollten.
Diese Leitlinien hatte die große Koalition 2015 ausdrücklich noch einmal bestätigt. Der Rechnungshof moniert, dass sich das Wirtschaftsministerium auch bei der degressiven Ausgestaltung der Finanzhilfen überwiegend nicht an die Vorgaben halte: Hier werde „die Ausnahme vom Grundsatz zur Regel gemacht“.
Rechnungshof-Präsident Kay Scheller sagte den Funke-Zeitungen: „Haushaltskonsolidierung, ein in die Zukunft gerichteter Bundeshaushalt, heißt auch, Finanzhilfen zeitlich zu begrenzen. Dafür gibt es subventionspolitische Leitlinien, die beachtet werden müssen.“
Der Rechnungshof fordert das Wirtschaftsministerium auf, die Vorgaben künftig zu beachten.
Die staatlichen Subventionen waren zuletzt deutlich ausgeweitet worden. Laut Bundesregierung sind die jährlichen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes zwischen 2015 und 2018 um 4,3 Milliarden auf 25,2 Milliarden gestiegen. (dts Nachrichtenagentur)
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