
Peter Altmaier
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin- Das Bundeswirtschaftsministerium will bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in deutsches Recht offenbar einen umfassenderen Schutz von Hinweisgebern verhindern.
In dem vom Justizressort verfassten vierseitigen Papier „Eckpunkte zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ machte das Wirtschaftsressort laut eines Berichts der Zeitungen der Funke-Mediengruppe in einem erheblichen Maße Änderungen geltend.
Demnach sind im Haus von Minister Peter Altmaier (CDU) ganze Passagen gelöscht oder umgeschrieben und dabei ins Gegenteil verkehrt worden. Ein Knackpunkt: Das Wirtschaftsministerium will im internen Papier zufolge Whistleblower nur schützen, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht aber jene gegen Bundes- oder Landesrecht.
Dies sah der ursprüngliche Textentwurf aus dem Justizressort vor. Darin hieß es, die neuen gesetzlichen Vorgaben sollten „nicht au f eine 1:1-Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben beschränkt werden“.
Das Wirtschaftsressort strich das Wort „nicht“ – und die dazugehörige Begründung. Diese begann mit dem Satz: „Denn bei einer 1:1-Umsetzung wäre es für hinweisgebende Personen nicht nachvollziehbar, bei der Meldung welcher Verstöße sie geschützt sind und ihre Identität vertraulich behandelt wird.“
Zudem merkt das Wirtschaftsministerium an, dass es für eine von der EU geforderte externe Meldestelle für Hinweisgeber nicht zur Verfügung stehe. Neben dem Punkt „Einrichtung einer externen Meldestelle auf Bundesebene“ schreibt es: „Klarstellung: BMWi sieht keine Möglichkeit, diese Meldestelle im Geschäftsbereich des BMWi einzurichten.“ Nach bisherigen Plänen wollte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Gesetzentwurf bis zum Herbst vorlegen. (dts Nachrichtenagentur)

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