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Kontroverse Meinung im Mainzer Landtag: Arbeitnehmer als „Whistleblower“ besser schützen?

16. November 2013 | Kategorie: Allgemein, Politik Rheinland-Pfalz, Regional

Edward Snowden, der „Whistleblower“ par excellence: Für die Einen ein Verräter, für die Anderen Held und unverzichtbarer Kämpfer für Gerechtigkeit und Aufklärung.
Foto: dts nachrichtenagentur

Mainz/Rostock.  Wie die dts Nachrichtenagentur meldet, prüft die Rostocker Universität offenbar, ob sie den ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden zum Ehrendoktor machen soll.

„Dies erfuhr die „Ostsee-Zeitung“ in Rostock aus Kreisen der Hochschule“, schreibt die Nachrichtenagentur. Die Dekane der Philosophischen Fakultät hätten  ihren Antrag „moralisch mit der herausragenden Bedeutung, die der Zivilcourage und dem zivilen Ungehorsam von Snowdens Handeln zukomme“, begründet.

Der ehemalige NSA-Mitarbeiter Edard Snowden hatte die weltweite Spähaffäre ins Rollen gebracht und befindet sich derzeit im Asyl in Moskau. Eine Expertenkommission soll jetzt die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verleihung der Ehrendoktorwürde klären.

Soweit scheint man in Rheinland-Pfalz scheinbar noch nicht zu sein. Leute zu schützen wie  Snowden, ist für SPD-Minister Hartloff eine wichtige und gute Sache, andere wie der stellvertretende CDU- Fraktionsführer Christian Baldauf  sehen darin einen „Schutz des Denunziantentums“.

So hat Rheinland-Pfalz auf der Justizministerkonferenz einen verbesserten Schutz
sogenannter „whistleblower“ gefordert.

Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff erklärte, dass er einen erheblichen Regelungsbedarf sehe.

“ Arbeitnehmer, die Verstöße oder Missstände bei ihrem Arbeitgeber aufdecken, brauchen rechtssicheren Schutz. Zurzeit drohen erhebliche Nachteile bis hin zur Kündigung. Der Mut von einzelnen Hinweisgebern darf nicht bestraft werden.

Letztlich dienen die Hinweise zumeist auch der Allgemeinheit. Dies konnten wir nicht zuletzt bei den Lebensmittelskandalen in den vergangenen Jahren sehen. Informantenschutz ist auch Verbraucherschutz“, betonte Hartloff.

Der Minister kündigte an, dass er sich für ein ausdrückliches gesetzlichesBenachteiligungsverbot für  Hinweisgeber einsetzen werde.“Wir wollen nicht ein Denunziantentum fördern, sondern die Rechte der
Arbeitnehmer deutlich stärken. Vereinzelt gesetzlich geregelte Anzeigerechte und der Schutz im Einzelfall durch Richterrecht sind unzureichend. Wir benötigen ein Hinweisgeberschutzgesetz, um  Arbeitnehmer vor Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Nachteilen zu schützen.

In vielen anderen Ländern ist dies bereits gute Praxis. Auch in Deutschland gab es bereits
einige Anläufe, ohne dass dies zum Erfolg geführt hat. Gerade im Hinblick auf die Diskussion um den Fall ‚Snowden und NSA‘ ist die Dringlichkeit einer solchen Regelung in Deutschland augenscheinlich“, erklärte der Minister.

Zu den Plänen des Minister äußert sich Christian Baldauf: „Hartloff stolpert von einer Panne zur nächsten“

Heftige Kritik übt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, am Vorstoß von Justizminister Hartloff zu den so genannten „Whistleblowern“. Baldaufkritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass die Landesregierung gegenüber dem Parlament Auskünfte verweigere, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sei, während sie gleichzeitig sog. „Whistleblower“ mit mehr Rechten
ausstatten wolle.

„Nach seinem missglückten Vorstoß zu den Scharia-Schiedsgerichten macht Minister Hartloff wieder einmal mit einem undurchdachten Vorstoß auf Bundesebene auf sich aufmerksam. Nun fordert er
also mehr Rechte für sog. Whistleblower“, so Christian Baldauf.

„Hartloffs Vorstoß fördert Misstrauen in den Belegschaften von Unternehmen und weckt Erinnerungen an zum Glück vergangene Zeiten. Ich kann ihn nur warnen, nun Tür und Tor zur Förderung
des Denunziantentums zu öffnen. Im Übrigen frage ich mich, wie sich der Justizminister als Arbeitgeber verhalten würde, wenn seine eigenen Beamten Vorgänge aus dem Justizministerium ausplaudern würden.“

Während sich Minister Hartloff auf der Justizministerkonferenz mit einem Vorstoß zur Aufdeckung von Missständen stark mache, sei er in eigenen Angelegenheiten wesentlich schmallippiger,
kritisiert Baldauf weiter. Bereits Ende September habe er dem Justizminister Fragen zu Querelen bei der Besetzung der Präsidentenstelle beim Landgericht Trier gestellt, auf deren Beantwortung er bis heute warte.

Er habe dies gegenüber Hartloff bereits mehrfach schriftlich und auch persönlich angemahnt; ein entsprechendes Schreiben liege inzwischen auch der Staatskanzlei vor. Dennoch bleibe Hartloff die Antworten schuldig. Er habe bis heute noch nicht einmal einen vom Ministerbüro
zugesagten Rückruf des Ministers erhalten, so Baldauf. „Auf der Bundesebene einen besseren Schutz für Hinweisgeber zu fordern und gleichzeitig das verfassungsrechtlich verankerte Fragerecht des Parlaments einfach zu ignorieren, ist schon bemerkenswert doppelzüngig.

Es kann nicht sein, dass Minister Hartloff auf der einen Seite illegales Verhalten legalisieren will, aber auf der anderen Seite Informationen in eigener Sache zurückhält, die man dann einklagen muss.“ (desa/red)

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