Berlin – Im dritten Anlauf haben sich Bundesregierung und Ministerpräsidenten am Donnerstag auf die Verteilung der Flüchtlingskosten geeinigt.
Über die bereits getroffenen Vereinbarungen hinaus wird der Bund den Ländern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen, zusätzlich zur bereits vereinbarten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten der Kosten der Unterkunft in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für denselben Zeitraum.
Dieser Betrag werde über eine entsprechende Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer an die Länder weitergegeben, hieß es am Abend.
Der Bund stellt den Ländern zudem die im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 als Kompensationsmittel zur Verfügung.
Bis für die Verteilung dieser Mittel ein neuer Schlüssel von der Bauministerkonferenz entwickelt werde, erfolge die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel. Die Länder sollen dann über die Verwendung für den Wohnungsbau berichten.
Das Gesetzgebungsverfahren zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus wird hingegen nicht mehr weiterverfolgt. Eine Anschlussregelung soll bis Mitte 2018 vereinbart werden. (dts Nachrichtenagentur)

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