Berlin – Der Bund erstattet den Ländern für die Flüchtlingsausgaben bis Ende August weitere 2,55 Milliarden Euro.
Für das Jahr 2017 plant das Bundesfinanzministerium mit Mitteln in Höhe von 1,16 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern über die Umsatzsteuerverteilung für Flüchtlingsausgaben bereitstellt, berichtet das „Handelsblatt“ mit Verweis auf Regierungskreise.
Eine entsprechende Vorlage mit Ausgaben für beide Jahre will das Bundeskabinett in der kommenden Woche verabschieden. Der Bund hatte im September 2015 mit den Ländern vereinbart, dass er sich ab 2016 an den Ausgaben der Länder für Asylsuchende beteiligt.
Die Länder erhalten dafür pro Flüchtling eine Pauschale von 670 Euro monatlich. Dazu hatte der Bund bereits eine Abschlagzahlung von drei Milliarden Euro geleistet. Jetzt wurden die tatsächlich anfallenden Kosten erstmals zwischen Bund und Ländern exakt abgerechnet (Spitzabrechnung). Deshalb erhalten die Länder weitere 2,55 Milliarden Euro.
Inklusive dieser Spitzabrechnung werden sich die Entlastungen des Bundes für die Länder und Kommunen in diesem Jahr auf rund 9,5 Milliarden Euro addieren, hieß es in Regierungskreisen. Der Bund entlaste die Länder damit „umfassend bei ihren Aufwendungen für Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“.
So stelle der Bund den Ländern auch Mittel für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereit oder gebe zusätzliche Gelder für den Kitaausbau und die Familienbetreuung.
Die Entlastungen spiegeln sich auch in den Länderhaushalten wider. In den ersten neun Monaten haben die Länder einen Überschuss von 3,6 Milliarden Euro erwirtschaftet, wie aus einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, die der Zeitung vorliegt.
Vor einem Jahr betrug der Überschuss zum selben Zeitpunkt noch 2,6 Milliarden Euro. Nur vier Länder Baden-Württemberg, NRW, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben in den ersten neun Monate Defizite eingefahren. Andere Länder haben teilweise hohe Überschüsse, wie etwa Berlin mit mehr als einer Milliarde Euro. (dts Nachrichtenagentur)

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