Für Kunden, die beim insolventen Strom-Anbieter TelDaFax Vorauszahlungen geleistet hatten, war das Geld weg. Mit etwas Glück könnten sie jetzt zumindest einen Teil zurückbekommen, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Denn ein Verbraucher, der geklagt hat, erhält nun Schadenersatz wegen vorsätzlicher Täuschung. Dies hat das Amtsgericht Lingen aktuell entschieden (Az.: 12C 319/12). Der Kunde sei vorsätzlich getäuscht worden, denn er hatte Vorauszahlung für seinen Strom geleistet, ihn aber nie erhalten.
Die Verbraucherzentrale rät TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ihren Anspruch auf Schadenersatz prüfen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass viele geprellte Energiekunden Zahlungen zu einem Stichtag leisten sollten, zu dem keine ordnungsgemäße Stromlieferung mehr möglich war, so Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale.
Vor einer möglichen Schadenersatzklage muss in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, dass der jeweilige Kunde getäuscht wurde. Es kommt daher auf die individuellen Umstände an, wie zum Beispiel Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung, Nichtzahlung der Netzentgelte und Kündigung des Netznutzungsvertrags durch den Netzbetreiber vor Ort.
Vor Klageerhebung sollten Kunden sich unbedingt auch über das Prozesskostenrisiko informieren. Denn viele tausende getäuschte TelDaFax-Kunden könnten Forderungen in Millionenhöhe stellen. Aufgrund der hohen Anzahl betroffener Verbraucher ist auch nicht absehbar, ob und wie lange eine Zahlungsfähigkeit des ehemaligen Geschäftsführers besteht. Dem Kunden in Lingen wurde der Schaden sofort ersetzt. Zuständiges Gericht für Schadensersatzklagen ist das Amtsgericht an dem Ort, an dem Strom oder Gas bezogen wurde, in der Regel der Wohnsitz des Kunden.
Fragen beantworten die Fachleute der Verbraucherzentrale telefonisch unter der Rufnummer 01805 60 75 60 25 (0,14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen). Die Energierechtsberatung ist jeden Montag von 14 bis 17 Uhr und jeden Donnerstag von 10 bis 13 Uhr zu erreichen. VZ-RLP

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