Urteil: Auch ohne Fahrradhelm voller Schadenersatz

17. Juni 2014 | Kategorie: Nachrichten, Recht

Foto: dts Nachrichtenagentur

Karlsuhe  – Fahrradfahrer haben bei Unfällen, die sie nicht selbst verschuldet haben, auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Helm unterwegs waren.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 7. Juni in Karlsruhe entschieden.

Geklagt hatte eine Radfahrerin aus Schleswig-Holstein, die im Jahr 2011 bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt wurde. Eine Autofahrerin, die am Straßenrand geparkt hatte, hatte die Autotür unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin geöffnet, die gegen die Tür prallte und zu Boden stürzte.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte der Radfahrerin eine Mitschuld von 20 Prozent gegeben, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte, wodurch die Frau weniger Schadenersatz erhalten sollte.

Diese Entscheidung hob der BGH mit seinem Urteil nun auf.  (dts Nachrichtenagentur)

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