Karlsruhe – Eltern müssen für einen illegalen Internet-Musiktausch ihres minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn der Nachwuchs zuvor ausreichend über ein Verbot belehrt wurde.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um einen 13-jährigen Jungen, der Musik über Tauschsoftware illegal im Internet verbreitet hatte. Vier Musikfirmen hatten daraufhin die Eltern wegen der Verletzung von Urheberrechten auf Schadenersatz verklagt, das Oberlandesgericht Köln verurteilte sie zu einer Zahlung von 3.000 Euro. Der Bundesgerichtshof hob nun das Urteil wieder auf und wies die Klage der Musikkonzerne ab. (dts Nachrichtenagentur)

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