Berlin – Im Falle verlorener Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen des geplanten EU-Handelsvertrages mit Kanada (CETA) müssen auch die 16 Bundesländer und die Kommunen mit Strafzahlungen rechnen.
Dies räumt das Bundeswirtschaftsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei ein, berichtet die „Welt“. Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD) verweist in der Antwort darauf, dass in Investor-Staat-Schiedsverfahren nur Staaten verklagt werden können.
Bei einer erfolgreichen Klage „wäre daher gegenüber dem Investor nur der Bund schadensersatzpflichtig. Welche Ebene allerdings am Ende die Kosten für den Schadensersatz trägt, richte sich nach nationalen Gesetzen.
In Deutschland regelt diese Frage das Grundgesetz: „Die interne Lastenverteilung richtet sich nach Art. 104a Abs. 66 Grundgesetz und dem Lastentragungsgesetz“, schreibt Beckmeyer. Demnach „tragen Bund und Länder die Lasten einer Verletzung“ völkerrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands.
Das beutetet: Sollte ein Bundesland gegen Verpflichtungen in CETA verstoßen, müsste das Land zahlen.
„Ob und wieweit die Länder ihrerseits Regress bei Kommunen nehmen können, die völkerrechtswidrige Maßnahmen zu verantworten haben, richtet sich Landesrecht“, schreibt Beckmeyer weiter.
Die Antwort dürfte die Skepsis in den Bundesländern und Kommunen gegenüber CETA und dem geplanten EU-Handelsvertrag mit den USA (TTIP) weiter erhöhen.
So warnt der Deutsche Städtetag bei TTIP vor „erheblichen Risiken für die Daseinsvorsorge“.
Die SPD wird am Samstag auf ihrem Parteitag einen Leitantrag der Parteispitze zu TTIP und CETA beraten. Der Antrag gilt als umstritten.
Die Linkspartei lehnt beide Abkommen grundsätzlich ab. „Es ist absolut unverantwortlich gegenüber den Steuerzahlern, ohne Not Verträge zu ihren Lasten zu schließen“, sagte Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion Die Linke. „Es grenzt an Wahnsinn, auch noch die Bundesländer und Kommunen in die Haftung zu treiben.“ (dts Nachrichtenagentur)

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