Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung im 24-Stunden-Eilverfahren unter Auflagen erlaubt, einer vorläufigen Anwendung des umstrittenen Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) bei einem Treffen der EU-Handelsminister am 18. Oktober zuzustimmen.
Ein vorläufiges Scheitern von Ceta dürfte weitreichende Folgen für die weiteren Verhandlungen und zukünftige Handelsabkommen haben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Donnerstag in Karlsruhe. Die Möglichkeit eines späteren Ausstiegs aus dem Abkommen müsse aber sichergestellt werden.
Geplant ist, das Abkommen im Rahmen des EU-Kanada-Gipfels am 27. und 28. Oktober zu unterzeichnen.
In der Verhandlung ging es nicht um eine Entscheidung über das Freihandelsabkommen an sich, sondern darum, ob eine vorläufige Anwendung, bevor der Bundestag zugestimmt hat, verfassungskonform ist und ob eventuelle negative Folgen eines vorläufigen Inkrafttretens später wieder rückgängig gemacht werden können.
Mehr als 200.000 Menschen hatten gegen Ceta geklagt. Über die Verfassungsbeschwerden soll zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich verhandelt werden.
Gabriel zufrieden
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat sich zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht gezeigt.
Die gestellten Auflagen würden „selbstverständlich erfüllt“ werden, zum Teil seien sie schon erfüllt worden, sagte Gabriel am Donnerstag in Berlin. Er wiederholte seine Aussage, dass er glaube, viele Kritiker würden Ceta mit dem „viel schlechteren“ TTIP verwechseln.
(dts Nachrichtenagentur/red)

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