Berlin – Nach zahlreichen Übergriffen von Sicherheitsangestellten in Flüchtlingsheimen ist zwischen den Beteiligten Streit über die Schuldfrage entbrannt.
Der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes der Sicherheitsunternehmen (BDSW), Harald Olschok, warf Kommunen und Ländern vor, eine Mitschuld zu tragen.
„Der Preisdruck wird von den öffentlichen Auftraggebern gemacht“, sagte Olschok der „Welt“.
Diese vergäben ihre Aufträge zur Bewachung von Flüchtlingsheimen oft ausschließlich nach dem Kriterium niedrigster Preis, was dazu führe, dass einige Sicherheitsfirmen an der Qualität der Bewachungsleistung sparten.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wies die Vorwürfe zurück. „Für die Kommunen erweist es sich aufgrund der weiter steigenden Flüchtlingszahlen als zunehmend schwierig, überhaupt noch qualifizierte und zuverlässige Sicherheitsdienstleister am Markt zu finden“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.
Er warf den Industrie- und Handelskammer n Versäumnisse bei der Ausbildung des Wachpersonals vor. Die Kammern seien nun gefordert, „ausreichende Prüfungskapazitäten zur Verfügung zu stellen“.
Hintergrund ist, dass die Industrie- und Handelskammern in einigen Städten derzeit wegen der starken Nachfrage nach zusätzlichen Wachleuten für Flüchtlingsunterkünfte offenbar mit den Prüfungen kaum noch hinterher kommen.
Der Dachverband der Kammern in Berlin sieht die Schuld dagegen bei Ordnungsämtern und Kommunen. In einem Positionspapier zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung für schärfere Qualifizierungsvorschriften schreibt der DIHK: Nicht höhere Ausbildungsstandards für Wachleute seien der Schlüssel zu mehr Qualität.
Gefragt seien vielmehr die Ordnungsämter der Kommunen, die dafür zuständig seien, regelmäßig zu überprüfen, ob die in Heimen eingesetzten Security-Kräfte tatsächlich Ausbildungsnachweise und Führungszeugnisse haben.
Wegen des Flüchtlingsansturms kamen jedoch einige Kommunen mit den Kontrollen zuletzt nicht mehr nach.
In mehreren Städten war es in den vergangenen Wochen zu teils drastischen Übergriffen von Wachleuten auf Flüchtlinge oder Kollegen gekommen, so etwa in Berlin, Köln, Villingen-Schwenningen und Dresden.
Die Bundesregierung reagiert darauf mit einem neuen Gesetz, das am kommenden Mittwoch im Kabinett beraten werden soll.
Demnach soll künftig eine sogenannte Sachkundeprüfung für Sicherheitsfachkräfte verbindlich sein. Bisher reicht es, an einer IHK-zertifizierten Unterrichtung ohne Abschlussprüfung teilzunehmen. (dts Nachrichtenagentur)

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Der „schwarze Peter“ wird hin und hergeschoben.
Die geplante Gesetzesverschärfung mit einer Sachkundeprüfung als Mindestvoraussetzung statt einer reinen 40-stündigen Unterrichtung ist richtig, löst aber keine bestehenden Probleme.
Wie bei der letzten Reform der Bewachungsverordnung wird es auch nun wieder Übergangsregelungen und -fristen geben.
Es gibt im Übrigen Mitarbeiter, die eingesetzt werden, die ohne Unterrichtung – und nur mit gesundem Menschenverstand – vieles richtig machen, andere könnte man noch drei Mal schulen, die bestehen auch die Prüfung, sind aber nicht in der Lage richtig zu handeln.
Die Auftraggeber wählen die falschen Dienstleister, diese wiederum das falsche Personal.
Es geht auch nicht um den Schutz der Einrichtung, es geht nur um das Übertragen (Loswerden) der Verantwortung und auf der anderen Seite um die Kohle.
Es gibt wohl keine Einrichtung, in der Betrieber bzw. Behörde zu einem Sicherheitsunternehmer gesagt haben „wir brauchen hier ein Sicherheitskonzept, darauf aufbauend ein Angebot und die entsprechende Umsetzung!“
Wer kann das auch leisten?
Seit 2002 kennt die Sicherheitswirtschaft einen dreijährigen Ausbildungsberuf, der seit 2004 geprüft wird und seit 2008 einen leicht abgestuften 2-jährigen Ausbildungsberuf zur Seite bekommen hat.
Seit 2002 bilde ich in dem Beruf aus, seit 2004 sitze ich regelmäßig als Ausschussvorsitzender Prüfungen vor.
Die Leute, die dort durchgegangen sind, könnten das…..
Es müssen nicht immer alle die gleiche Qualifikation haben.