„Fahrradhelm-Urteil“ könnte sich auf Haftpflichtversicherungen auswirken

24. Juni 2013 | Kategorie: Panorama

Viele Radfahrer genießen das Gefühl, „oben ohne“ zu radeln.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Nachdem einer Fahrradfahrerin eine Mitschuld an ihren Unfallverletzungen zugewiesen wurde, weil sie keinen Helm trug, reagiert nun der erste Versicherer.

Die HUK-Coburg, kündigte an, ihre Maßstäbe in der Haftpflichtversicherung in Folge des Urteils zu ändern. „Wenn das Nichttragen des Helmes kausal/mitursächlich für die Verletzungsfolgen gewesen sind“, wirke sich die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein konkret aus.

Das heißt, dass die Versicherung dann eventuell nicht den vollen Schaden übernimmt. Die Richter hatten entschieden, dass die Frau 20 Prozent ihres aus dem Unfall entstandenen Schadens selbst bezahlen muss (7 U 11/12). Es ist umstritten, ob diese Rechtsprechung bei – auch hobbymäßigen – Rennradfahrer ein Novum ist. Einige Versicherer aber sehen das Urteil als Änderung der Rechtsprechung an und prüfen, ob sie in vergleichbaren Fällen nur noch teilweise Schäden regulieren werden.

Während AXA und R+V Versicherung das Urteil nach Unternehmensangaben sehr wohl zur Kenntnis genommen haben, könne man sich noch nicht zu den Folgen des Urteils äußern. Beide Gesellschaften verweisen zu Recht darauf, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele – und, dass das letzte Wort in dem Fall noch nicht gesprochen ist, weil das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen hat.

Auch die Ergo verweist zwar auf den Charakter des Urteils als Einzelfallentscheidung. Der Versicherungskonzern erklärt jedoch, auch zukünftig Ansprüche nicht kürzen oder ganz streichen zu wollen. „Es gibt keine Helmpflicht in Deutschland – und wir werden sie auch nicht durch die Hintertür einführen“, betont man beim Düsseldorfer Unternehmen.

Erst müsse der Gesetzgeber tätig werden, dann könne sich auch die Regulierung ändern. (dts Nachrichtenagentur)

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