
Die Burka dient der vollständigen Verschleierung des Körpers. Für die Augen gibt es ein Sichtfenster, in dem eine Art Gitter aus Stoff oder Rosshaar eingesetzt ist.
Einzig die pakistanische Burka lässt die Augen frei.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Straßburg – Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist das Burka-Verbot in Frankreich rechtens.
Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verletze die Grundrechte der Trägerinnen nicht, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg.
Eine französische Muslimin hatte gegen das Verbot geklagt und dabei geltend gemacht, dass sie sich durch dieses diskriminiert fühle. Das Gesetz verletze die Religions- und Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens, argumentierte die Klägerin.
In Frankreich gilt seit 2011 ein Burka-Verbot: Frauen, die in der Öffentlichkeit den Vollschleier tragen, droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Zudem kann die Burka-Trägerin zum Besuch eines Staatsbürgerkunde-Kurses verpflichtet werden.
Eine Berufung gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist nicht möglich. (dts Nachrichtenagentur)

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