Mainz – Die rheinland-pfälzische Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) hat die Abgeordneten der SPD Fraktion im Landtag in einem Brief darauf hingeweisen, dass ein Burka-Verbot mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde.
Zwar irritiere eine Vollverschleierung und sei wohl auch Ausdruck eines rückwärtsgewandten Frauenbilds, aber man könne nicht alles, was unerwünscht sei, durch Gesetz regeln.
Die sozialdemokratischen Juristen verweisen „jenseits der politischen Diskussion“ auf ihren Fachverstand, unterstützt durch eine verfassungsrechtliche Expertise ihres stellvertretenden Vorsitzenden, des Richters am Landgericht Johannes Barrot, der gegenwärtig als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesverfassungsgericht abgeordnet ist.
Die sogenannte Vollverschleierung sei Ausdruck einer besonders strengen Auslegung islamischer Kleidervorschriften und unterliege daher dem Schutz des Artikels 4 GG, der Religionsfreiheit.
Eine Einschränkung dieses Grundsatzes sei in der Verfassung nicht vorgesehen, ein kollidierendes Recht im Verfassungsrang stehe nicht entgegen. Ein Verbotsgesetz sei daher nach der Verfassung nicht möglich.
Insoweit sei die rechtliche Situation anders als in Frankreich, dessen Verbot der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht abgesegnet habe.
Jenseits der juristischen Argumentation fragen sich die Juristen, „ ob man unsre Polizeibeamten ernsthaft zu solchen Szenen zwingen möchte wie sie sich kürzlich am Strand von Nizza abgespielt haben.“
Damals veranlassten vier zum Teil mit Schlagstock ausgerüstete Polizisten eine Kopftuchträgerin, sich teilweise zu entkleiden. (red)

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