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Luxemburg – Die umstrittenen Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) sind laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zulässig.
Die EZB verstoße damit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und nicht gegen ihr Mandat, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag.
Für mehr als 2 Billionen Euro hatten die EZB und 18 nationale Notenbanken der Eurozone seit März 2015 Staatsanleihen aufgekauft. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 das Thema dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.
Die deutschen Verfassungsrichter erklärten im August 2017, sie sähen „gewichtige Gründe“ für die Vermutung, dass die EZB unzulässig Staatshaushalte finanziere. Diesen Bedenken seitens des Bundesverfassungsgerichts widersprach nun der EuGH. (dts Nachrichtenagentur)

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So ergeht es einem Land, welches die Souveränität seiner Geldpolitik an die EZB abgegeben hat. Diese Entscheidung des EuGH ist ein weiterer Schlag ins Gesicht aller deutschen Bürger und Sparer, welche durch die Nullzinspolitik der EZB still und leise jährlich um Ihr angespartes Vermögen gebracht werden. Mit den negativen Auswirkungen auf unsere Altersicherungssystme ist unser Volk zum Zahlmeister und Stabilisator maroder südländischer Finanzpolitik innerhalb dieser EU geworden. Deutschland alleine haftet mit knapp mehr als 25 % (also rd. 500 Mrd.Euro) an diesem Dillema. Wir müssen uns deshalb nicht wundern, dass unsere Banken jeden erdenklichen Euro über unsere Girokonten einkassieren müssen, um letztendlich Ihr eigenes Überleben zu sichern. Es ist nicht das Europa, was ich mir wünsche!