Karlsruhe/Luxemburg – Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) über den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt.
Es gehe insbesondere darum, ob der so genannte OMT-Beschluss „mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar“ sei, teilte das Gericht mit. „Die Verfahrensgegenstände, die sich auf den OMT-Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012 beziehen, hat der Senat abgetrennt, diese Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.“
Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Richter aus Karlsruhe eine Rechtsfrage dem EuGH zur Prüfung vorlegen.(dts Nachrichtenagentur)

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