Mittwoch, 24. April 2024

EuGH-Prozess zu Vorratsdatenspeicherung – Brandenburg: Bundesregierung hätte Alternativen suchen müssen

EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht klären

30. September 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Politik regional

Mario Brandenburg
Foto über FDP

Südpfalz/Luxemburg – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 25. September entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Frage zur Auslegung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) vorzulegen.

Von der Klärung dieser Frage hängt die Anwendbarkeit der im Telekommunikationsgesetz enthaltenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ab.

„Jetzt wird endlich der Europäische Gerichtshof Klarheit schaffen und über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland abschließend entscheiden“, sagte dazu der südpfälzische FDP-Bundestagsabgeordnete Mario Brandenburg.

Die bisherige EuGH-Rechtsprechung sei eindeutig und hätte die Bundesregierung veranlassen müssen, die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen und nach Alternativen zu suchen, so Brandenburg. „Beides muss sie jetzt nachholen. Die Überwachungsmöglichkeiten werden in einer vernetzten Welt immer weitreichender. Hier brauchen wir klare grundrechtliche Leitplanken.“ (red)

 

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