Luxemburg – Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Demnach ist die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne einen Verdacht auf Straftaten nicht mit dem EU-Recht vereinbar.
Stattdessen müsse die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefonaten und E-Mails künftig „auf das absolut Notwendige beschränkt“ werden, urteilten die Richter.
Mit seinem Entscheid kippt der EuGH die EU-Richtlinie zur Speicherung von Telefon- und E-Mail-Kommunikationsdaten, die nach den Terroranschlägen von Madrid 2004 eingeführt worden war.
Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hatte einer der Generalanwälte am EuGH, Pedro Cruz Villalon, wichtige Bestandteile der EU-Richtlinie beanstandet und die Vorratsdatenspeicherung als „qualifizierten Eingriff in das Privatleben“ der EU-Bürger bezeichnet. (dts Nachrichtenagentur)

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