Berlin – Das Bundeskabinett hat das umstrittene Gesetz für eine Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht.
Die Regierung um Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beschloss am Mittwoch (27. Mai), eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zuzulassen und begründete dies mit dem Kampf gegen den Terror.
Auf die Eckpunkte hatten sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits im April geeinigt. Gespeichert werden sollen die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse sowie Zeitpunkt und Dauer des Anrufs. Bei Mobilfunk werden auch die Standortdaten gespeichert.
Ebenso werden IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse vorgehalten. E-Mails sind von der Speicherung hingegen ausgenommen.
Die Speicherfrist ist auf zehn Wochen beschränkt: Die Daten müssten unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden, teilte die Bundesregierung mit. Standortdaten dürfen demnach nur vier Wochen gespeichert werden.
Auf die Verkehrsdaten dürfe zudem nur zugegriffen werden, um schwerste Straftaten zu verfolgen, die auch im Einzelfall schwer wiegen müssen, hieß es seitens der Regierung weiter. Erfasst werden demnach insbesondere terroristische Straftaten und Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, insbesondere Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung. (red/dts Nachrichtenagentur)

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