Mittwoch, 24. April 2024

Bundeskabinett beschließt Neuregelung des Familiennachzugs

9. Mai 2018 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Das Bundeskabinett hat die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen.

Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Demnach sollen ab August engste Familienangehörige nachziehen können, wobei der Nachzug auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt wird.

Laut Bundesregierung soll damit ein „Ausgleich zwischen der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands und seiner humanitären Verantwortung“ geschaffen werden. Deshalb sollen Ehegatten und minderjährige Kinder als engste Familienangehörige unter Umständen nachziehen dürfen.

Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sollen ebenfalls einen Antrag auf Familiennachzug stellen können.

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug soll es aber nicht geben. Die Behörden sollen anhand „humanitärer Gründe“ entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhält.

Besonders berücksichtigt werden demnach die Dauer der familiären Trennung und das Alter der betroffenen Kinder. Außerdem gelten schwere Erkrankungen oder die konkrete Gefährdung der Angehörigen im Herkunftsland als „humanitäre Gründe“.

Innenministerium trägt Kompromiss beim Familiennachzug mit

Das Bundesinnenministerium trägt den Gesetzentwurf, in dem auch Angehörige von ehemaligen Gefährdern berücksichtigt werden, widerwillig mit. „Wir tragen das so mit, vor allem weil die Letztentscheidung beim Bundesinnenministerium liegt“, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Wir haben da die Hand drauf.“  Mayer fügte hinzu: „Ich hätte auf diese Erweiterung gern verzichtet. Aber die SPD hätte sonst nicht zugestimmt.“

Dem CSU-Politiker zufolge geht es allerdings ausdrücklich „nicht um aktuelle Gefährder, sondern um ehemalige Gefährder, die sich selbst offenbart haben und geläutert sind. Diese können im Einzelfall Familienangehörige nachziehen lassen.“

Das SPD-geführte Bundesjustizministerium habe auf die Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen bestanden, so Mayer. Im ursprünglichen Gesetzentwurf sei der entsprechende Passus nicht enthalten gewesen.

(dts Nachrichtenagentur/red)

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3 Kommentare auf "Bundeskabinett beschließt Neuregelung des Familiennachzugs"

  1. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    Staatsversagen?

    Ein Staatsversagen setzt voraus, dass es einen staatlich formulierten Willen gibt, die als Versagen wahrgenommene Politik zu verhindern, umzukehren oder zumindest zu korrigieren. NICHTS davon ist jedoch festzustellen. Die deutsche und weitgehend auch europäische Politik macht beim Thema Einwanderung vielmehr nichts anderes, als die eigenen Ziele BEWUSST und PLANVOLL immer weiter umzusetzen – Punkt für Punkt.
    Strengenommen ist das sogar das EXAKTE Gegenteil von Staatsversagen, das ist erfolgreich umgesetzte Staatspolitik.

    Merkel und ihre Komplizen sollen sich niemals auf ein angebliches Versagen, einen angeblichen Humanismus zurückziehen können.

    Sie sind nicht verrückt oder inkompetent. Denn es ist noch viel schlimmer:
    Sie machen das mit VOLLER ABSICHT.

  2. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    „Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge auch geläuterten Gefährdern in Ausnahmefällen den Familiennachzug gestatten. Union und SPD einigten sich darauf, den Familiennachzug in Einzelfällen aus humanitären Gründen zu gestatten.“

    Staatsversagen?
    NOPE.
    Staatspolitik!
    EU-Politik.

  3. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    Rainer Wendt
    Familienzusammenführung für islamistische Gefährder? Das darf doch wohl nicht wahr sein. Dem Fernsehsender WELT habe ich eben gesagt, was ich von den Plänen halte, die von der SPD ins Kabinett eingebracht wurden, obwohl sie nicht im Koalitionsvertrag stehen: Solche Leute gehören weder in unser Land, noch nach Europa. Aber wenn wir sie schon nicht außer Landes bringen können, warum auch immer, ist es unverantwortliche Naivität, Ihnen die Versicherung abzukaufen, sie wären jetzt nicht mehr zu Terroranschlägen bereit. Da darf es auch keine Ausnahmen geben.

    Übrigens: Wenn wir wissen, woher ihre Familien stammen, sollten wir Familienzusammenführung schnellstens organisieren – und zwar dort, wo sie herkommen.