Freitag, 19. April 2024

Europäischer Gerichtshof untersagt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

21. Dezember 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Symbolbild: dts nachrichtenagentur

Symbolbild: dts nachrichtenagentur

Luxemburg  – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass das Unionsrecht eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten untersagt.

Die Vorratsspeicherung der Daten stelle einen Grundrechtseingriff dar, da „aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert wurden, gezogen werden können“, teilte der EuGH am Mittwoch mit.

Die Mitgliedstaaten dürften den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste „keine allgemeine Verpflichtung“ zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen. Ausnahmen seien aber zur „Bekämpfung schwerer Straftaten“ oder bei einer „schwerwiegenden Gefahr“ für die öffentliche Sicherheit weiterhin möglich.

„Der Zugang der nationalen Behörden zu den auf Vorrat gespeicherten Daten muss von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, zu denen insbesondere eine vorherige Kontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Vorratsspeicherung der Daten im Gebiet der Union gehören.“ (dts Nachrichtenagentur)

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Ein Kommentar auf "Europäischer Gerichtshof untersagt anlasslose Vorratsdatenspeicherung"

  1. Danny G. sagt:

    Dafür von mir ein „Daumen hoch“

    Vielleicht sollte sich die deutsche Regierung jetzt darauf konzentrieren, überhaupt erst einmal die richtigen Personalien und Alter, der auf dem Staatsgebiet lebenden zu erheben und zu speichern, bevor man speichern will, wen Lisel Müller am Samstag Abend angerufen hat.