Erfurt – Das Bundesarbeitsgericht hat den anlasslosen Einsatz von Spähsoftware, mit der alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer aufgezeichnet werden, für unzulässig erklärt.
Nur wenn ein auf den Arbeitnehmer bezogener und durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung bestehe, dürfe ein sogenannter Keylogger eingesetzt werden, urteilte das Bundesgericht am Donnerstag in Erfurt.
Mit einem Keylogger werden die Eingaben des Benutzers an der Tastatur eines Computers protokolliert. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts gilt als Grundsatzentscheidung. (dts Nachrichtenagentur)
Gefällt Ihnen unsere Zeitung?
Fügen Sie den Pfalz-Express als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten aus der Region.
⭐ Bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen
Diesen Artikel drucken




Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass das Unionsrecht eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten untersagt. Die ...
Erfurt – Die großen christlichen Kirchen, sowie Caritas und Diakonie, dürfen ihren rund 1,3 Millionen Beschäftigten das Streiken künftig nicht mehr grundsätzlich ...
Erfurt – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Dienstag entschieden, dass Leiharbeiter, die auf Dauer bei einem Arbeitgeber eingesetzt sind, kein ...
Germersheim. „Dienst in der Bundeswehr ist Dienst am Frieden“ – mit diesen Worten erinnerte Oberstleutnant Christian Prestele die etwa 500 Rekruten ...
Karlsruhe – US-Whistleblower Edward Snowden muss nicht als Zeuge vor dem NSA-Untersuchungsausschuss vernommen werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Klage ...
Berlin – Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Risiken beim künftig geplanten Einsatz der elektronischen Fußfessel. In einer internen Bewertung, die der „Welt“ ...
Potsdam – In Potsdam werden am Donnerstag die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen fortgesetzt. Die Gespräche sind bis ...
Rheinland-Pfalz. Gute Nachrichten für Verbraucher: Das Urteil gegen den Stromversorger Pfalzwerke AG, der säumigen Kunden Mahnkosten über fünf Euro in Rechnung gestellt ...












