Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Tabakrichtlinie bestätigt.
„Sowohl die weitreichende Vereinheitlichung der Packungen als auch das zukünftige Verbot von mit Menthol versetzten Zigaretten in der Union und die Sonderregelung für elektronische Zigaretten sind rechtmäßig“, hieß es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Die Tabakrichtlinie sieht verbindliche Maßgaben für die Herstellung und den Verkauf von Tabakprodukten vor. Damit soll die Attraktivität von Zigaretten vor allem für junge Menschen reduziert werden.
Das Verbot von Menthol-Zigaretten erleichtere das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Tabakerzeugnisse und sei zugleich geeignet, einen hohen Schutz der menschlichen Gesundheit, besonders für junge Menschen, sicherzustellen, so das Gericht.
Die Regeln die im Wesentlichen die Unversehrtheit der gesundheitsbezogenen Warnhinweise nach Öffnung der Packung, die Platzierung und die Mindestmaße der gesundheitsbezogenen Warnhinweise sowie die Form von Zigarettenpackungen und die Mindestzahl von Zigaretten pro Packung beträfen, seien verhältnismäßig, so der EuGH weiter.
Die Sonderregelung für E-Zigaretten verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung oder das Subsidiaritätsprinzip. „Es ist auch nicht unverhältnismäßig, für Packungen mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter einen gesonderten Beipackzettel vorzuschreiben, und ebenso wenig, Werbung und Sponsoring für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter im Wesentlichen zu verbieten“, erklärte das Gericht.

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