Mittwoch, 24. April 2024

EuGH: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit messen

14. Mai 2019 | Kategorie: Nachrichten, Politik, Wirtschaft
Glasfassade an einem Bürohaus

Bürohaus
Foto: dts Nachrichtenagentur

Die EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber dazu verpflichten, Systeme einzurichten, mit denen die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das geht aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag hervor.

Arbeitgeber müssen demnach verpflichten werden, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden könne.

Es obliege den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen, hieß es weiter. Dabei müsse gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten bestimmter Unternehmen Rechnung getragen werden.

Konkret ging es in dem Prozess um einen Streit zwischen einer Gewerkschaft und der Deutschen Bank in Spanien.

Linke und Grüne begrüßen EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Die Linken und die Grünen haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber begrüßt. „Dieses Urteil ist ein starkes, europaweites Signal für die Rechte von Beschäftigten“, sagte Linksfraktionsvize Susanne Ferschl dem Nachrichtenportal T-Online. „Mit der einseitigen Flexibilisierung der Arbeitszeit zu Gunsten von Arbeitgebern ist nun Schluss.“

Unionspolitiker fürchten neue Bürokratie

Aus der Unionsfraktion kommen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung Warnungen vor neuer Bürokratie für die Wirtschaft. „Schon heute gibt es Unmengen an Dokumentationsvorschriften, Deutschland wird irgendwann in Bürokratie ersticken“, sagte der Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der Union, Carsten Linnemann (CDU), dem „Handelsblatt“.

Gründer, Mittelständler und ihre Arbeitnehmer bräuchten mehr Flexibilität statt „mehr Stechuhr“, damit sich Beruf, Familie und ehrenamtliches Engagement besser vereinbaren ließen.

(dts Nachrichtenagentur/red)

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Ein Kommentar auf "EuGH: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit messen"

  1. Arbeitgeber müssen alles sagt:

    …………..und zugängliches System“ = die Voraussetzung um auch hier maschinell (EDV) durch Kontrolleure prüfen zu können. Insbesondere der Staat mit den Sozialkkassen wird eine helle Freude daran haben, zukünftig für JEDE Stunde lückenlos mitkassieren zu können (für steigenden Sozialausgaben).
    „Die Linken und die Grünen haben das Urteil … begrüßt“ 🙂
    Befinden sich doch unter dieser Klientel die meisten Arbeitgeber in unserem Land -oder?
    „Mit der einseitigen Flexibilisierung der Arbeitszeit zu Gunsten von Arbeitgebern ist nun Schluss.“
    Jawohl, Sadomaso für Arbeitgeber, die Freude wird größer.
    „Gründer, Mittelständler und ihre Arbeitnehmer bräuchten mehr Flexibilität statt „mehr Stechuhr“, deshalb immer schön linksgrün wählen – gelle. Merke: Ohne Arbeitgeber keine Arbeitnehmer!