Schwarzer Freitag für Online-Shopper: Was Verbraucher ab dem 13. Juni 2014 beim Widerruf beachten müssen

10. Juni 2014 | Kategorie: Recht, Vermischtes

 

 

Foto: dts Nachrichtenagentur

Schnäppchenjäger aufgepasst: Am Freitag, den 13. Juni 2014, tritt eine Reihe von Gesetzesänderungen im Verbraucherrecht in Kraft. Betroffen von den Neuerungen ist vor allem der Versandhandel und damit auch der Einkauf im Internet.

„Die neuen Regeln machen das Ausüben des Widerrufsrechts umständlicher und verteuern die Rücksendung, wenn die Ware nicht gefällt“, erklärt Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Bislang galt: Wenn die Ware nicht gefällt, musste sie nur fristgerecht an den Händler zurück geschickt werden.

Das allein reicht ab dem 13. Juni nicht mehr aus. Verbraucher müssen ihren Widerruf ab diesem Datum immer ausdrücklich erklären. Der Widerruf kann schriftlich und formlos, unter Verwendung eines Widerrufsformulars, per E-Mail, durch Nutzung eines Online-Formulars auf der Internet-Seite des Händlers oder sogar telefonisch erfolgen.

Um den Widerruf aber im Zweifelsfall beweisen zu können, rät die Verbraucherzentrale zu einem Einwurf-Einschreiben oder dem Versand per Telefax-Gerät und einem ausführlichen Sendebericht.

 

Verbraucher müssen die Ware nach den neuen Regelungen spätestens 14 Tage nach dem Widerruf zurücksenden. Händler sind verpflichtet, den Kaufpreis mitsamt den Versandkosten ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Sie können die Zahlung allerdings solange verweigern, bis sie die Ware vom Verbraucher zurückbekommen haben.

 

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Kosten der Rücksendung bei Widerruf: Nach alter Rechtslage hatte der Händler die Kosten ab einem Wert von mehr als 40 Euro zu übernehmen. Zukünftig trägt diese Kosten grundsätzlich der Verbraucher; es sei denn, der Händler bietet eine kostenlose Rücksendung als Kulanzleistung an. „Versandkunden sollten sich vor jedem Kauf gut darüber informieren, ob und unter welchen Umständen die Rücksendekosten vom Händler getragen werden“, sagt Gollner.

 

Es gibt aber auch Vorteile für die Verbraucher: Hohe Entgelte bei der Nutzung von Kreditkarten oder anderer Zahlungsmittel gehören jetzt der Vergangenheit an. Unternehmen dürfen nur noch die Beträge in Rechnung stellen, die ihnen von den Zahlungsdienstleistern tatsächlich berechnet werden. Zudem muss zumindest ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel immer kostenfrei angeboten werden.

 

Ebenfalls nicht mehr zulässig sind Voreinstellungen in Online-Bestellformularen. Zum Beispiel dürfen Transport- oder Reiseversicherungen nicht mehr vorab angekreuzt erscheinen.

 

Kundenhotlines, an denen Fragen zu bestehenden Verträgen beantwortet werden, dürfen künftig nur noch unter kostengünstigen Rufnummern angeboten werden.

 

Weitere Informationen zu den Änderungen im Verbraucherrecht bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter www.vz-rlp.de/widerrufsrecht .

Individuelle Beratung bieten die örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkte der Verbraucherzentrale. Telefonischen Rechtsrat erhalten Betroffene montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr am landesweiten Beratungstelefon der Verbraucherzentrale unter 09001 77 80 80 1. Der Anruf kostet 1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Tarife aus den Mobilfunknetzen können abweichen. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen. (red)

 

 

 

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