
Das Fangeisen war hinter dem Anwesen Jahnstraße 60 im hohen Gras an einem landwirtschaftlichen Weg oder im angrenzenden Weinberg ausgelegt.
Foto: PP RP
St. Martin – Eine Hundebesitzerin fand am 23. Oktober während eines Spaziergangs mit ihrem Hund eine tote schwarze Katze mit weißen Pfoten. Die Katze war vermutlich bereits vor einigen Wochen mit einem Vorderlauf in ein Fangeisen geraten und dort qualvoll verendet.
Die Verwendung von Tellereisen, auch bekannt als „Bärenfallen“ ist seit dem 1. Januar 1995 in den Staaten der Europäischen Union verboten. Ihr Einsatz stellt einen Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz sowie gegen das Tierschutzgesetz dar.
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“, lautet das gesetz.
Hinweise, die zur Ermittlung des Fallenlegers führen, nimmt die Polizeiinspektion Edenkoben unter 06323 955-0 oder per Mail (piedenkoben@polizei.rlp.de) jederzeit entgegen. (red)


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Ich hoffe das der, der diese Fangeisen auslegt, genauso grausam krepiert. Solche feigen Schweine sind hochgradig geisteskrank.
Es macht keinen Unterschied ob es ein verbotenes Tellereisen sit oder ein legales Abzugseisen (Schwanenhals). Viele Tiere verenden so durch diese Fallen. Selbst eine Verblendung die vorgeschrieben ist schützt weder Haustiere noch bestimmte Arten. Dazu kommt das diese Tellereisen auch noch frei verkäuflich sind. Der Gesetzgeber schläft nur. Genausogut könnte man Waffen frei verkäuflich machen und lediglich der Einsatz stände unter Strafe. Verboten ist der Verkauf nur aus einem einfachen Grunde nicht. Solche Dinge kaufen nur Jäger und der Nachweis das sie diese eingesetzt haben ist sehr schwer. Wäre allein der Kauf und auch der Besitz bereits strafbar würde sich die Beweiskette schnell schließen. Man will allerdings diese Kriminellen so gut es geht schützen.