Mannheim/Stuttgart – Die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart-21 dürfen an den kommenden zwei Montagen nicht mehr direkt vor dem Hauptbahnhof der Landeshauptstadt demonstrieren.
Das entschied am Donnerstag der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Damit folgte der VGH der Begründung der Stadt. Die hatte argumentiert, die Demos würden den Verkehr zu stark beeinträchtigen. Es sei mit rund 8.300 betroffenen Verkehrsteilnehmern und 1.500 Demonstranten zu rechnen.
In der vorherigen Instanz hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart noch den Protestlern Recht gegeben. Der neue Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 1 S 2532/13). Ordnungsbürgermeister Schairer begrüßte die Entscheidung. „Ich bin froh, dass der City-Ring um den Hauptbahnhof für die montäglichen Demonstrationen wegen der unzumutbaren Belastung für die Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung steht“, so Schairer. (dts Nachrichtenagentur)

