Donnerstag, 18. April 2024

SPD: Haardtrand von Windkraftanlage freihalten: Anlagen auf Landauer Gemarkung möglich

5. Juni 2014 | Kategorie: Landau, Politik regional, Regional

Windkraftanlagen auf Landauer Gebiet?
Foto: Ahme

Ludwigshafen/Landau. Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat am 4. Juni 2014 in Ludwigshafen die Offenlage des Teilplans Windkraft zum einheitlichen Regionalplan beschlossen. Der Regionalplan macht verbindliche Vorgaben für die kommunale Planung – somit auch für das Gebiet der Stadt Landau.

Dazu Dr. Hannes Kopf, stellvertretender Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes:
„Nach der Planung des Verbandes ist die besiedelte Fläche der Landauer Gemarkung westlich der Bahnlinie Neustadt/Landau für Windkraft Tabu – es wurde ein Ausschlussgebiet festgesetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Haardtrand – die Sichtebene aus der Rheinebene auf den Pfälzer Wald – von Windkraftanlagen freigehalten wird. Dies entspricht der Beschlusslage des SPD Stadtverbandes: Windkraftnutzung muss effektiv gesteuert und entlang der Sichtebenen des Haardtrandes und im Kerngebiet des Biosphärenparks Pfälzer Wald ausgeschlossen werden.“

Die Flächen östlich der Bahnlinie auf Landauer Gemarkung kämen faktisch nicht für Windkraftanlagen in Betracht, so Kopf.  Diese Flächen lägen fast alle zu nah an der Wohnbebauung –  Windkraftanlagen dürften deshalb dort aus Immissionsschutzgründen nicht genehmigt werden.

„Allerdings verbietet der Regionalplan den Bau von Windkraftanlagen im Stadtwald nicht“, so Kopf.

„Nach der bisherigen Rechtslage war im gesamten Landauer Stadtgebiet die Windkraftnutzung ausgeschlossen. Mit dem neuen Regionalplan wird für den Bau von Windkraftanlagen im Stadtwald – beispielsweise am Taubensuhl – noch kein grünes Licht gegeben: Weitere Hürden sind das Naturschutz- und das Artenschutzrecht.  Jedenfalls wurde heute eine wichtige Weiche gestellt: Uns ist es wichtig, dass in der Südpfalz und vor allem in unserem Stadtgebiet die Windkraft eine Rolle spielt. Wir wollen aus der Atomenergie aussteigen und müssen dann auch alternative Energiequellen nutzen. Die Windenergie ist eine der wichtigsten alternativen Energiequellen für die notwendige Energiewende. Windkraftanlagen stellen einen wesentlichen regionalen Beitrag zu Klimaschutz und Energieversorgung dar. Auch in Binnenregionen tragen Windkraftanlagen entscheidend zum Ziel der nachhaltigen dezentralen Stromwirtschaft bei.“

Vom Ausbau der Windkraft sollten nicht nur einzelne Gemeinden profitieren – sondern die gesamte Region. „Wir wollen keine Goldgräberstimmung! Die Gründung einer Energie Südpfalz GmbH & Co. KG durch die Landauer Energie Südwest AG und von umliegenden Stadt- und Gemeindewerken ist genau der richtige Ansatz.“ (red)

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Ein Kommentar auf "SPD: Haardtrand von Windkraftanlage freihalten: Anlagen auf Landauer Gemarkung möglich"

  1. Hans-G. Gerstle sagt:

    Vom Ausbau der Windkraft sollten nicht nur einzelne Gemeinden profitieren – sondern die gesamte Region. Zitat Ende.
    Niemand wird profitieren – der Stromverbaucher wird zahlen und zwar mehr als bisher – das ist die Wahrheit ! Wer bitte garantiert den stromzahlenden Bürgern, dass die Stromkosten mindestens „gleich bleiben“ – Antwort: niemand. Die Befürworter dieser alternative Energie Windkraft sind bis in den letzten Winkel ideologisch verblendet (nur mal weg vom Atomstrom) und reden kein Wort darüber, wer das Ganze bezahlen soll. Warum wird nicht mal über die Riskien gesprochen, welche die lotterige (nicht speicherbare) Windkraft mit sich bringt, die es nur gibt, wenn genug Wind bläst. Wer zahlt, wenn kein Wind bläst ? Antowrt: Der Strombürger wird es sein, das steht jetzt schon fest. Warum wird nicht mal eine Kalkulation offengelegt die zeigt, dass eine Windkraftanlage auch retabel betrieben werden kann ? Warum sagt man den Bürgern HEUTE nicht, dass finanzielle Risiken bestehen, für deren Ausgleich der Strombezieher – also der normale Bürger wieder gerade stehen wird ? Wenn ein Windrad für x-Haushalte den Strom liefert, dann muss man den beziehenden Haushalten auch sagen, dass die jährliche Pacht des Grundstücks auf dem die Windmühle steht, vom Stromverbraucher bezahlt werden muss (jährlich ca. 25-35 tsd Euro), diese Kosten waren vorher beim bezug von strom nicht vorhanden, aber vielleicht gibts dann ja eine extra „Grundsteuer für Windmühlen“ auf das KW verbrauchten Strom. Das lässt sich leicht auf der Rechnung der Stromkonzerne einstellen und ist nur eine weitere Kostenposition auf der Rechnung, die eh niemand mehr durchblickt. Derzeit werden alle Mehr-/Kosten noch durch große Subventionen (Steuergelder) gedeckt. Das Erwachen kommt dann später, wenn jeder Verbraucher zur Kasse gebeten wird. NEIN – Windkraft so nicht!