
Symbolbild: Pfalz-Express
RLP – In Rheinland-Pfalz gelten ab dem 31. Januar 2022 neue Quarantäneregeln in Schulen und Kitas.
Die Regelungen für nicht infizierte Kinder und Jugendliche und auch für Erwachsene werden angepasst, teilten Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Dienstagnachmittag nach einer Sitzung des Kabinetts mit.
Nur infizierte Schüler in Quarantäne
Weil zu viele gesunde Schüler zuhause bleiben mussten, müssen sich künftig wieder ausschließlich infizierte Personen absondern. Es entfallen die Quarantäneregelungen für die direkten Sitznachbarn. Die Schüler der Klasse müssen sich an fünf Tagen hintereinander testen.
Zudem soll in den Schulen drei statt bisher zwei Mal pro Woche getestet werden. Die Regelungen gelten zunächst bis zu den Winterferien, die am 21. Februar 2022 beginnen.
Quarantäneregeln in Kitas
Bei den Kleinsten sollen im Fall einer Infektion zuerst einmal auch unmittelbare Kontaktpersonen in Quarantäne – also die gesamte Kita-Gruppe. Um aber dem Betreuungsbedarf vieler Eltern gerecht zu werden, ist es Eltern dann bei Vorlage eines negativen PoC-Testergebnisses ihres Kindes möglich, ihr Kind am folgenden Tag wieder in die Kita zu bringen.
Wenn es die Infektionslage erforderlich macht oder als zusätzliche Schutzmaßnahme gewünscht wird, könnten die Kitas auch nach eigenem Ermessen feste „Bereuungskohorten“ bilden, sagte Hubig.
Gemeinsam mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung prüfe man zudem, ob und wie man Kindertagesstätten bei der Organisation der freiwilligen anlasslosen Testungen stärker unterstützen könne. Bereits jetzt kooperieren viele Kindertagesstätten mit Testzentren bzw. mit mobilen Testteams. (cli)

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