Samstag, 27. April 2024

Rente, E-Rezept, Heizkosten: Das ändert sich zum Jahreswechsel 2024

31. Dezember 2023 | Kategorie: Allgemein, Elsass Oberrhein Metropolregion, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Panorama, Ratgeber, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

Grafik: Pfalz-Express

Von höheren Löhnen und Sozialleistungen über neue Gesetze und Regelungen bis hin zu digitalen Innovationen und Verteuerungen: Das Jahr 2024 hält viele Veränderungen für die Bürger bereit. Hier die wichtigsten Punkte. 

Ab 1. Januar 2024 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz Die Neuregelung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Das GEG gilt für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Es soll dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Das GEG sieht unter anderem vor, dass ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die erneuerbare Energien nutzen oder einen hohen Wirkungsgrad haben. Außerdem müssen alte Heizungen, die vor 1992 eingebaut wurden, bis Ende 2024 ausgetauscht werden.

Mindestlohn: Mehr Geld in vielen Branchen Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten, egal ob sie eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder einen Minijob haben.

Durch die Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Diese ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und erhöht sich von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze steigt entsprechend auf 6.456 Euro.

Bürgergeld wird angehoben: Verbraucher, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, bekommen ab Januar 2024 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 61 Euro mehr. Der Satz liegt damit bei 563 Euro pro Monat. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bekommen statt bisher 420 Euro dann 471. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren steigt der Satz von 348 Euro auf 390 Euro, für Kinder bis zum 6. Geburtstag von 318 auf 357 Euro.

Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei – höherer Kinderfreibetrag :Ab dem 1. Januar 2024 bleibt mehr vom Einkommen übrig. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Bei Verheirateten liegt er am 1. Januar 2024 bei 23.208 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt Ihr Einkommen also steuerfrei.

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht. Dieser beträgt ab 1. Januar 2024 6.384 Euro (je Kind für beide Elternteile), 2023 waren das 6.024 Euro. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag (3.192 Euro) angesetzt.

Kfz-Versicherungen werden teurer: Die Kosten für Kfz-Versicherungen steigen 2024 um mindestens 10 Prozent an. Der Hauptgrund dafür ist die hohe Inflation, die auch die Reparaturkosten in die Höhe treibt. Es kann sich trotzdem lohnen, die Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen, da der Wettbewerb hart ist. Wenn die Preise steigen, haben Verbraucher das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen.

Sachversicherungen erhöhen Prämien: Auch bei Hausrat- oder Gebäudeversicherungen müssen Verbraucher für das kommende Jahr mit höheren Prämien rechnen. Ein Grund dafür sind die hohen Schadenskosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Außerdem werden durch die Inflation die Kosten für Handwerker, Materialien und Bauarbeiten im Schadenfall höher.

E-Rezept ersetzt rosa Rezept: Ab dem 1. Januar 2024 müssen Ärzte statt des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Das gilt auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.

E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, braucht man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse. Über die E-Rezept-App kann man das E-Rezept auch online bei einer Apotheke seiner Wahl bestellen.

Einwegpfand wird ausgeweitet: Ab dem 1. Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oft einen hohen Molke-Anteil haben. Die Regelung schafft mehr Klarheit beim Einkauf und macht es am Pfandautomaten einfacher.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt wieder auf 19 Prozent: Die Gastronomiebranche und damit auch die Gäste müssen sich ab dem 1. Januar 2024 auf eine höhere Mehrwertsteuer einstellen. Die temporäre Senkung des Steuersatzes für Speisen von 19 auf 7 Prozent, die als Corona-Hilfsmaßnahme eingeführt wurde, läuft Ende 2023 aus.

Das bedeutet, dass die Gastronomen für die Abgabe von Speisen wieder den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent erheben müssen. Dies könnte zu höheren Preisen für die Kunden führen oder die Margen der Betriebe schmälern.

Renten sollen 2024 um 3,5 Prozent steigen: Ab dem 1. Juli 2024 sollen die Renten bundesweit um 3,5 Prozent angehoben werden. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 hervor. Die Erhöhung betrifft alle Rentenarten, egal ob Alters-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- oder Unfallrenten. 

Die endgültige Festlegung der Rentenanpassung erfolgt im nächsten Frühjahr, wenn die aktuellen Daten der Lohnstatistik vorliegen.

Neue Sammelklage stärkt Rechte von Verbrauchern: Die neue Sammelklage erlaubt Organisationen wie den Verbraucherzentralen, gemeinsam Leistungen für Verbraucher vor Gericht zu fordern. Das bedeutet, dass am Ende eines Verfahrens direkte Ansprüche der Verbraucher stehen sollen, zum Beispiel Schadensersatz, Reparatur- oder Ersatzlieferungsansprüche.

Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Verbraucher betroffen sind. Neu ist auch, dass sich Betroffene bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung auch nachträglich noch in das Klageregister eintragen können.

Gesetz über digitale Dienste: “Digital Services Act” (DSA): Der „Digital Services Act“ (DSA), der ab 17. Februar gilt, schafft einen neuen rechtlichen Rahmen für das Verhalten von digitalen Diensteanbietern. Gleichzeitig bekommen Verbraucher bessere Möglichkeiten, sich zu beschweren, wenn Regeln verletzt werden. So müssen Nutzer in Zukunft einfacher illegale Inhalte melden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen.

Werbung darf Nutzern von Online-Plattformen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten angezeigt werden. Dazu gehören zum Beispiel die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit. (cli)

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