Was sich im Jahr 2022 für Verbraucher ändert

1. Januar 2022 | Kategorie: Ausbildung & Beruf, Dienstleistungen, Elsass Oberrhein Metropolregion, Finanzen, Gesundheit, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Ratgeber, Recht, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Sonstiges, Südwestpfalz und Westpfalz

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Im neuen Jahr ändert sich einiges für Verbraucher. In vielen Punkten profitieren sie von neuen Gesetzen und Regelungen, die am Anfang oder im Lauf des Jahres 2022 in Kraft treten.

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gelten kürzere Kündigungsfristen. Zusätzlich können Kunden nach der Mindestvertragslaufzeit innerhalb eines Monats kündigen und sind etwa bei Handy- oder Energieverträgen nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden.

Außerdem müssen Anbieter, die den Abschluss von Laufzeitverträgen über ihre Homepage anbieten, ab 1. Juli 2022 auch einen Kündigungsbutton auf ihren Webseiten einrichten. So sollen online abgeschlossene Verträge, wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo, schneller und leichter gekündigt werden können.

Im neuen Jahr wird der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge etwa bei der Entgeltumwandlung für alle Verträge zur Pflicht. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für Neuverträge, jetzt auch für Bestandsverträge.

Zudem wird der Pfändungsschutz ab Januar verbessert. Nun muss nicht nur der Bedarf der Schuldner und deren Familien berücksichtigt werden, sondern auch der anderer Personen, die mit im Haushalt wohnen.

Weniger positiv: Der CO2-Preis steigt Anfang des Jahres – von 25 auf 30 Euro pro Tonne. Das verteuert Benzin um 1,5 Cent pro Liter, Heizöl und Diesel werden 1,6 Cent pro Liter teurer.

Ebenfalls dem Umweltschutz dienen soll die Ausweitung des Einwegpfands auf alle Getränkedosen und PET-Flaschen. Die Ausnahmen für bestimmte Getränke fallen ab 1. Januar 2022 weg. Spätestens ab Juli 2022 können außerdem Alt-Elektrogeräte unter bestimmten Bedingungen auch in Supermärkten und Discountern zurückgegeben werden.

Außerdem wird das Bezahlen beim Laden von E-Autos einfacher, denn bis Mitte 2023 müssen Ladesäulen neben der Barzahlung auch Kartenzahlungen akzeptieren.

Im Bereich Gesundheit wird zum Beispiel ab Januar das elektronische Rezept Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Und es gibt mehr Geld für bestimmte Leistungen in der Pflege.

Die Deutsche Post plant zum 1. Januar 2022 höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief kosten dann jeweils fünf Cent mehr. Die Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief 85 statt 80 Cent.

Die Einweg-Plastiktüte für den Einkauf ist ab Januar 2022 verboten. Weiterhin angeboten werden dürfen jedoch die sogenannten Hemdchenbeutel (Stärke weniger als 15 Mikrometer) an Obst-, Gemüse- und Frischetheken. Erlaubt sind auch Mehrwegtaschen aus dickerem Kunststoff und Einkaufstüten aus Papier.

Weitere Infos gibt es auch der Seite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

(VZ-RLP/red)

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