
Das Pfalzklinikum Klingenmünster genießt großes Ansehen. In Bellheim unterhält die Klinik zwei kleine Einrichtungen.
Bild: pfalzklinikum.de
Bellheim – Am 26. Februar wurde ein 33-Jähriger Mann wegen des Verdachts auf Totschlag in die Forensik des Pfalzklinikums Klingenmünster eingewiesen.
Der Mann hatte einem 22-Jährigen auf der Rülzheimer Straße in Bellheim mit einem Messer in den Hals gestochen. Der jüngere Mann erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.
Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft hatte sich der mutmaßliche Täter während der Tat in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit befunden.
Der 33-Jährige wohnte bis zu seiner Verhaftung in einer Außenstelle des betreuten Wohnens des Pfalzklinikums Klingenmünster in der Berliner Straße in Bellheim. In der Wohngemeinschaft leben Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Am 2. März eröffnete nun ein Bellheimer Bürger eine Online-Petition, in der er den Entzug der Wohnungsberechtigung des Pfalzklinikums Klingenmünster in Bellheim von den Behörden fordert. Innerhalb weniger Stunden haben 180 Teilnehmer unterzeichnet.
Der Petitions-Initiator fordert dort wörtlich, „das dem Pfalzklinikum Klingenmünster sämtliche Mietlizenzen entzogen werden.“ Die Gemeindeverwaltung wiederum habe gegen ein Gesetz verstoßen, das zur „Abwehr von Schäden an der Bevölkerung zuständig ist“. Zusätzlich fordert er eine Stellungnahme sämtliche betroffener Parteien und eine intensivere Kontrolle „solcher Personen.“
Achtung: Aktualisierung, bitte Lesen Sie dazu: Bellheim: Verfasser der Petition zur Außengruppe des Pfalzklinikums: „Nur potenzielle Straftäter sind gemeint“
„Diskriminierung“
Nicht alle Bürger sehen das jedoch so: „Was soll diese Online-Petition? Sollen alle Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen für die Tat eines Einzelnen ausgegrenzt werden?“, schreibt ein anderer Bürger in einer Mitteilung. „Für mich unterstellt der Verfasser dieser Online-Petition allen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, ein potenzieller Totschläger oder Mörder zu sein.“
Der Verfasser schüre lediglich die Diskriminierung gegenüber den betroffenen Menschen. Und weiter: „Hat ein Mensch mit psychischen Beeinträchtigungen nicht genau das gleiche Recht auf Freiheit, wie ein gesunder Mensch?“ (red/ba)

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