Dienstag, 07. Mai 2024

Mörlheimer Mordprozess: Gericht bestätigt „Lebenslänglich“

21. Juni 2018 | Kategorie: Landau, Regional

Keine Reue zeigten die beiden Angeklagten. Besonders L. (stehend, rechts hinten) zeigte sich aggressiv.
Fotos: Pfalz-Express/Ahme

Landau. „Lebenslänglich“ lautet das Urteil der Revision des sogenannten „Mörlheimer Mordprozesses“, der die Gerichte nun zum dritten Mal beschäftigt hat.

Und zum dritten Mal mussten sich die Angehörigen der ermordeten 89-Jährigen die schrecklichen Schilderungen des Raubmordes an Schwester und Mutter anhören. Sie schienen äußerlich gefasst, nach der Gerichtsverhandlung flossen dann doch Tränen.

Ob sie endlich zur Ruhe kommen können, ist noch nicht klar, denn das heutige Urteil lässt immer noch die Möglichkeit eines Revisionsverfahrens zu, was auch einer der Verteidiger im Interview andeutete.

Nach einer Verzögerung wegen Staus (die beiden Angeklagten L. und C. kamen aus den Justizstrafvollzugsanstalten Zweibrücken und Frankenthal) wurde heute (21. Juni) das Urteil verkündet.

Warten auf den Prozessbeginn…
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Man hat die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt und das Urteil der Ersten Großen Strafkammer vom 23. November 2017 auf „Lebenslänglich“ bestätigt.

Weil der Bundesgerichtshof das Urteil des ersten Prozesses in Teilen verworfen hatte, musste der Prozess neu aufgerollt werden. Für das BGH war die Schwere der Schuld nicht ausreichend geklärt.

Die Angeklagten, die sich gegenseitig beschuldigten, saßen mit Übersetzerinnen und Verteidigern ungerührt den Angehörigen des Mordopfers gegenüber. Im Gerichtssaal befanden sich offensichtlich auch Angehörige der Täter. Ein kleiner Junge rief jedenfalls am Schluss laut auf deutsch: „Das ist Scheiße!“

Während der Vorsitzende Richter Helmut Kuhs das Urteil und dessen Begründung vorlas, wurde es immer lauter und aufgeregter auf der Anklagebank. „Sie haben kein Rederecht mehr“, wandte sich Kuhs an den Angeklagten L. Das Ganze steigerte sich schließlich so sehr, dass am Schluss sechs Polizisten um die Angeklagten postiert waren.

„Sie haben nur eine Zuhörerrolle und halten jetzt den Mund“, so Richter Kuhs. Mitangeklagter C. äußerte sich erst gegen Schluss in gebrochenem, unverständlichen Deutsch.

„Wir sind keine Mörder“, hätten die Angeklagten beteuert, so eine der Übersetzerinnen. Beleidigungen gegen das Gericht seien keine gefallen, sagte sie.

Die Verteidiger hatten am letzten Verhandlungstag für eine Reduzierung des Strafmaßes plädiert. Eine besondere Schwere der Schuld verhindert eine Entlassung nach 15 Jahren. Diesen Straftatbestand wollte er deshalb nicht gelten lassen. Sein Mandant habe an der Aufklärung des Mordfalls mitgewirkt.

Der Verteidiger von C. hatte argumentiert, dass L. den er als „Clanchef“ titulierte, an einer Aufklärung eben nicht interessiert war, sich vielmehr nach Rumänien abgesetzt hatte und erst zurück kam, als es um dessen Frau ging, die wegen Mittäterschaft in Deutschland verhaftet worden war.

Richter Kuhs hatte noch einmal in seiner Urteilsbegründung den Fall Revue passieren lassen. Er beschrieb das Umfeld der „Zigeuner“ (so nennen sie sich selbst), eines Familienclans von zirka 70 Personen, die zum Teil im Auto, auf Grünflächen und leerstehenden Gebäuden campierten und sich mit kriminellen Machenschaften im Umkreis von 100 Kilometern um Mannheim herum beschäftigten.

Auch die Ermordete war Thema seiner „zusammengestellten Vorgeschichte“, die die Erste Strafkammer heraus gearbeitet habe.

Nach seinen Ausführungen war die 89-Jährige, die nach dem Tod ihres Mannes alleine lebte, sehr agil und im Ort beliebt, was auch die sieben Kinder während der Prozesse immer wieder betont hatten.

Die Schilderung des Tathergangs vom 18. Mai 2016 zeigte noch einmal die Grausamkeit der Angeklagten und ihrer Mitkumpane auf sowie den verzweifelten Kampf der Mörlheimerin, die an mehr als 30 schweren Verletzungen und einer daraus resultierenden respiratorischen  (Atem)Insuffizienz gestorben war.

Die Täter hatten wohl geglaubt, sie hätten leichtes Spiel mit der Frau, die aber wider Erwarten das Versteck ihrer Wertsachen und ihrer Handtasche nicht verraten wollte. Der aufgefundene Schmuck wurde später für umgerechnet 160 Euro verkauft – das Geld wurde geteilt.

„Erhebliche kriminelle Raffinesse, gepaart mit vielen lebensbedrohenden Attacken und einer außergewöhnlichen Brutalität“ bescheinigte das Gericht den Angeklagten und deren „Lebensausrichtung“.

Die besondere Schwere der Schuld, was der BHG überprüft wissen wollte, hat das Gericht festgestellt. „Die Ermordete ist regelrecht hingeschlachtet worden“, so Richter Kuhs.

Die Angeklagten können noch Rechtsmittel nach § 46 b gegen diese Entscheidung einlegen, was sie wohl tun werden. (desa)

Video Verteidiger Alexander Grassmann äußert sich im Interview:

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Ein Kommentar auf "Mörlheimer Mordprozess: Gericht bestätigt „Lebenslänglich“"

  1. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Das hat sich ja mal wieder gelohnt, dass das BGH eine nochmalige Verhandlung erwirkte. Fragt hier mal jemand nach, wie das bei den Angehörigen so ankommt?

    Die Sozialisation des Täternachwuchses erscheint besonders gelungen. MIndestens ein Kind war bei der Tat als Türöffner dabei und heute hat ein Kind sein außerordentliche Integrationsfähigkeit durch Beherrschung von Fachbegriffen bei der Uteilsverkündung unter Beweis gestellt – vielleicht war es ja beim Morden dabei. Ich gehe mal davon aus, dass Familien nicht getrennt werden dürfen und sich die zukünftigen deutschen Opfer dieses Nachwuchses, für den sie bis dahin Sozialhilfe zahlen dürfen, finden werden.

    Ach ja, in Sachen Rheinwiesenvergewaltigung gibt es auch Revision – danke BGH!