
Rathausplatz in Landau.
Foto: Stadt Landau
Landau – Aus Gründen des Infektionsschutzes hat die Stadt eine für Sonntag, 25. April, auf dem Rathausplatz geplante Kundgebung mit bis zu 100 angemeldeten Teilnehmern untersagt.
Das teilte Ordnungsdezernent Lukas Hartmann mit. Gründe für das Verbot sind zum einen die gestiegenen Infektionszahlen in der Stadt, zum anderen die Tatsache, dass die Anmelderin mittlerweile mehrfach gegen das Versammlungsrecht verstoßen hat.
„Da dieses Mal wieder zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erwarten sind, darunter sogenannte Querdenker, ist aus unserer Sicht als Versammlungsbehörde nicht damit zu rechnen, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden“, erklärt Hartmann. Der Ordnungsdezernent macht deutlich: „Wir werden für Donnerstag eine verschärfte Allgemeinverfügung mit weiteren Einschränkungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg bringen; da können wir am Sonntag nicht eine Versammlung von bis zu 100 Menschen zulassen, von denen viele sich erfahrungsgemäß nicht an die geltenden Corona-Schutzregeln halten.“
Ordnungsamt, Ordnungsdezernent und Polizei werden am Sonntag vor Ort sein, um die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren. In der Vergangenheit hatte die Anmelderin auch versucht, das Verbot zu umgehen, indem sie dann mit drei bis vier Personen durch Landau gezogen war und behauptet hatte, es sei lediglich ein Spaziergang. Nach herrschender Meinung der Rechtsprechung liegt eine Versammlung nach Art. 8 Abs.1 GG vor, wenn sich mindestens zwei Personen zur „gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung“ zusammenfinden. (red)

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