
Foto (Archiv): Stadt Landau
Landau – Die 7-Tages-Inzidenz in Landau liegt laut Landesuntersuchungsamt am 20. April bei 132,2 und ist damit zum Vortag gleich geblieben.
Landau befindet sich weiter in der „Alarmstufe“ (Rot) des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes. Die landesweite Inzidenz beträgt 139,2 und ist damit im Vergleich zu gestern (141,6) leicht gesunken.
Die Stadt liegt aber nun den dritten Tag in Folge bei einer Inzidenz von über 100. Deshalb muss die Verwaltung die sogenannte „Notbremse“ mit weiteren Einschränkungen verfügen, darunter das vorläufige Aus für die Öffnung der Außengastronomie. Die Verfügung wird aktuell vom städtischen Ordnungsamt in Abstimmung mit dem Nachbar-Landkreis Südliche Weinstraße vorbereitet.
Achtung: Am Mittwoch, 21. April, gelten zunächst weiter die bisherigen Regelungen u.a. mit Öffnung der Außengastronomie für Gäste mit negativem Corona-Test oder Impfnachweis. Die neue Allgemeinverfügung soll am Donnerstag, 22. April, in Kraft treten. Ob es dann auch zu einer nächtlichen Ausgangssperre kommt, ist aufgrund von kommunalen Einwänden und einem aktuellen Gerichtsentscheid in Mainz (das dortige Verwaltungsgericht hatte die Ausgangssperre für nicht zulässig erklärt) noch nicht geklärt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer(!) Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder bis einschließlich sechs Jahre außer Betracht bleiben. Bisher darf man sich alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder zusätzlich mit Personen eines weiteren Hausstands im öffentlichen Raum aufhalten, höchstens jedoch mit insgesamt fünf Personen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgerechnet werden.
Terminshopping bleibt, jedoch nur noch für Personen eines Hausstands mit Maskenpflicht, Kontakterfassung und Personenbegrenzung.
Die Außengastronomie, die bisher für Gäste mit negativem Corona-Test oder Impfnachweis geöffnet war, muss vorläufig wieder schließen.
Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten ist nur noch im Freien und alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
Geschäfte, etwa für Lebensmittel, müssen spätestens ab 21 Uhr schließen. Zwischen 21 und 6 Uhr darf beispielsweise an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden.
Museen, Ausstellungen und Galerien bleiben geschlossen.
Friseure bleiben nur offen, wenn die Einhaltung der Maskenpflicht gewährleistet ist.
Die Stadt hat gemeinsam mit dem Landkreis Südliche Weinstraße das Land Rheinland-Pfalz angeschrieben und ihre kritische Haltung zum Thema Ausgangssperre zum Ausdruck gebracht. „Wir halten es für wichtig, dass die Menschen, gerade wenn sie bis in die Abendstunden arbeiten müssen, die Möglichkeit eingeräumt bekommen, einen Abendspaziergang zu machen oder eine Runde joggen zu gehen“, so OB Hirsch und SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt in dem Schreiben. Aus ihrer Sicht besteht auch ein erhebliches Prozess- und damit Kostenrisiko auch für die Kommunen.
Alle Vorgaben sind auf www.landau.de/corona einsehbar. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Schnelltestmöglichkeiten im Stadtgebiet.
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