
Ein aktueller Blick in die Landauer Fußgängerzone.
Quelle: Stadt Landau
Landau. Die gerade erst gewährten Lockerungen sind schon wieder in Gefahr: Bleibt der Inzidenzwert in Rheinland-Pfalz weiter über 50, müssen vor Ort erneut Einschränkungen verfügt werden.
Landaus OB Thomas Hirsch bedauert diese leider erwartbare Entwicklung und bittet die Bürger um Mithilfe, damit sich die Infektionslage nicht weiter verschlimmert. „Die landesweite Inzidenz ist auf über 50 angestiegen. Bleibt das drei Tage so, müssen die Städte und Landkreise, in denen der Wert ebenfalls über 50 liegt, die Lockerungen für die Geschäfte wieder begrenzen. Heißt im Klartext: Die Landesregierung öffnet und die Oberbürgermeister sowie Landräte sind für die Schließungen zuständig“, so Hirsch.
Für die Menschen seien die Öffnungen nur eine kurze Erleichterung gewesen, so Landaus OB; für die Geschäftsleute und deren Angestellte, von denen viele nun wohl für wenige Tage aus der Kurzarbeit zurückgeholt worden seien, eine „vermeidbare Belastung“.
Deswegen hatten die Städte dem Land auch vorgeschlagen, die Lockerungen langsamer anzugehen. „Mit einer Inzidenz von knapp unter 50 in die Lockerungen zu starten, war ein riskantes Manöver, insbesondere da gleichzeitig das Testen für alle eingeführt wurde“, so OB Hirsch, zugleich stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags.
Der Stadtchef macht deutlich: Auch in Landau steht zu befürchten, dass es in der nächsten Woche wieder zu Einschränkungen kommt. Er bittet die Landauer und die Besucher der Stadt darum, jetzt ganz besonders vorsichtig zu sein, Abstand zu halten, Maske zu tragen – und auch die vorhandenen Testangebote sowie, wer an der Reihe ist, Impfmöglichkeiten zu nutzen.
Hirsch: „Es muss unser gemeinsames Ziel sein, die Infektionen so weit zurückzudrängen, dass weitere Öffnungen, wie z.B. bei der Außengastronomie, möglich werden. Bitte helfen Sie alle mit!“
Die Stadtspitze ist nach Angaben des OB derzeit in Abstimmung mit dem Land und den benachbarten Kommunen zum weiteren Vorgehen.
Zum Hintergrund:
Aktuell befinden sich die allermeisten Kommunen in Rheinland-Pfalz im sogenannten „dritten Öffnungsschritt“ des Perspektivplans, den Bund und Länder miteinander vereinbart haben.
Der Einzelhandel im Land ist – mit bestimmten Einschränkungen bezüglich der zugelassenen Zahl an Kunden – geöffnet. Aber: Steigt die landesweite Inzidenz an drei Tagen hintereinander auf über 50, müssen die Geschäfte wieder zum Terminshopping zurückkehren.
Dies gilt nicht landesweit, aber für Kommunen mit einer Inzidenz über 50. Sie müssten wohl auch bei den anderen Lockerungen wie dem Sport-Training von Kindern und Erwachsenen sowie bei Bibliotheken und Archiven wieder einen Schritt zurück machen.
Bleibt die landesweite Inzidenz hingegen 14 Tage lang unter 50, so können weitere Öffnungsschritte kommen, etwa für Außengastronomie, Sport und Kultur.
Die aktuell gültige Landesverordnung mit allen Regeln auf www.corona.rlp.de.

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