Landau: Inzidenzwert klettert über 100 – Geltende Regelungen bleiben trotzdem vorerst in Kraft

16. April 2021 | Kategorie: Landau

Aktuell ist in der Landauer Innenstadt nur Terminshopping möglich.
Quelle: Stadt Landau

Landau – Die Stadt verlängert ihre geltende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 2. Mai 2021.

Ursprünglich war die Verfügung bis zum 17. April gültig – in der Hoffnung, dass die Inzidenzwerte in Stadt und Land zurückgehen. Da das nicht eingetreten ist, bleiben weiter die bekannten Einschränkungen in Kraft, darunter das sogenannte Terminshopping für viele Geschäfte.

Achtung: Obwohl die Stadt am 16. April erstmals seit langem wieder einen Inzidenzwert von über 100 aufweist, gilt zunächst weiter die „alte“ Allgemeinverfügung für Kommunen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100. Erst wenn Landau drei Tage in Folge über der 100er-Inzidenz liegen sollte, müssten gemäß den Landesvorgaben weitere Einschränkungen verfügt werden.

Das angepasste Infektionsschutzgesetz werde in Rheinland-Pfalz nicht allzu große Veränderungen mit sich bringen, sagte Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Allerdings sei es wichtig, dass nach dem ganzen „Hin und Her“ der vergangenen Wochen die Zuständigkeiten klar geregelt und alle Unklarheiten beseitigt würden, so der Stadtchef. „Dann können wir auch die Bevölkerung wieder motivieren, sich noch einmal gemeinsam mit allen Verantwortlichen intensiv in die Pandemiebekämpfung einzubringen – mit Testen, Impfen und der eigenen Vorsicht und Rücksicht, damit wir in der zweiten Jahreshälfte tatsächlich sagen können: Wir haben es geschafft.“

Die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Landau liegt der heutigen Mitteilung des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz zufolge bei 106,7 und ist damit im Vergleich zum Vortag (93,9) noch einmal gestiegen. Landau befindet sich weiter in der „Alarmstufe“ (Rot) des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes. Die landesweite Inzidenz liegt bei 139,2 und ist damit im Vergleich zum Vortag (131,6) ebenfalls nach oben gegangen.

Die momentane Allgemeinverfügung regelt, dass Geschäfte weiter Terminshopping anbieten müssen. Termine können aber auch spontan vereinbart werden, wenn es die Anzahl an Kundinnen und Kunden im Laden zulässt. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich eine Kundin bzw. ein Kunde aufhalten.

Von der Schließung ausgenommen sind u.a.: Lebensmittelmärkte, Drogerien, der Landauer Wochenmarkt, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Buchhandlungen, der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte, der Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien und Gartenbaumärkte. Liefer-, Bring- und Abholdienste bleiben natürlich ebenfalls zulässig.

Die Öffnung der Außengastronomie für Gäste mit negativem Corona-Test oder Impfnachweis bleibt, wie auf Landesebene festgelegt, von den Schließungen unberührt.

Im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf nur im Freien und nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen Sport getrieben werden. Weiter ist kontaktfreies(!) Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig.

Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.

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