
In der Stadt Landau gilt, genau wie in den benachbarten Landkreisen, aktuell ein Betretungsverbot, um das Corona-Virus einzudämmen. Häufig gestellte Fragen dazu hat die Verwaltung jetzt als FAQ zusammengetragen und auf ihre Internetseite gestellt.
Quelle: Stadt Landau
Was ist auf? Was zu? Darf ich noch mit dem Hund raus? Und welche Regelungen gelten für Handwerksbetriebe? Rund um die Corona-Krise und vor allem das im Stadtgebiet geltende Betretungsverbot von öffentlichen Orten erreichen die Stadtverwaltung Landau täglich zahlreiche Anfragen auf verschiedenen Kanälen. Die häufigsten Fragen werden nun als FAQ auf der städtischen Internetseite beantwortet. Der Link zu den kompakten Informationen findet sich direkt auf der Startseite unter „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“.
Darüber hinaus werden natürlich auch öffentliche Kommentare sowie persönliche Nachrichten auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt weiter beantwortet.
Das gemeinsame Bürgertelefon mit dem Landkreis Südliche Weinstraße ist montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und an den Wochenenden von 10 Uhr bis 12:30 Uhr unter der 06341/940 555 erreichbar.
Der Hauptfriedhof wie auch die Friedhöfe in den Landauer Stadtdörfern bleiben trotz des aktuell geltenden Betretungsverbots für öffentliche Orte weiter geöffnet.
Das teilen Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Ordnungsdezernent Lukas Hartmann jetzt mit.
So soll gerade älteren Menschen in den aktuell schwierigen Zeiten nicht die Möglichkeit genommen werden, zu trauern bzw. am Grab von verstorbenen Angehörigen Trost zu finden.
Allerdings gelten auch auf den Friedhöfen die bekannten Einschränkungen: Das Betreten ist nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Zu anderen Besuchern ist ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten.
Beisetzungen werden in Landau weiter durchgeführt. Allerdings sind maximal fünf Personen zur Trauerfeier zugelassen und die Trauerhallen auf dem Hauptfriedhof sowie in den Stadtdörfern bleiben vorerst geschlossen.

Das Betreten der Landauer Friedhöfe ist weiter erlaubt – allerdings nur unter bestimmten Auflagen.
Quelle: Stadt Landau

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