
Symbolbild: Pfalz-Express
Kreis Germersheim – Die aktuell geltende Allgemeinverfügung für den Landkreis Germersheim wird bis 25. April 2021 verlängert. Änderungen der Regelungen gibt es nicht. Das teilte die Kreisverwaltung am Freitagmittag mit.
Entsprechend den Landesvorgaben gelten wegen der hohen Inzidenzwerte von weit über 100 weiterhin die bereits bekannten Regelungen der letzten Verfügung:
Im Landkreis Germersheim bestehen eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises.
Körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen.
Gastronomische Einrichtungen bleiben, auch im Außenbereich, geschlossen.
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
In den Kindertagesstätten im Landkreis gibt es – wie gehabt – eine Betreuung im „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“.
Der laufende Präsenz- und Wechselunterricht an den weiterführenden Schulen bleibt bestehen. Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler appellieren an alle, das Angebot der freiwilligen Selbsttests an Schulen zu nutzen und „dadurch den Schulalltag sicherer zu machen.“
Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 25. April 2021.

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