Sonntag 18.Mai 2025

Landau: Leerständen den Kampf ansagen

21. Juni 2024 | Kategorie: Landau, Regional, Regional

Dominik Hoffmann, Jochen Blecher, OB Geißler und Christoph Kamplade (v.l.n.r.) beim Pressegespräch.
Foto: Pfalz-Express/ Rolf H. Epple

Landau. Eine der großen Herausforderungen unserer Zeit ist die Bereitstellung von Wohnraum für alle Menschen. „Das Thema brennt den Verantwortlichen bundesweit auf den Nägeln“, so der Landauer OB Dr. Dominik Geißler.

Auch in der Stadt Landau ist der Wohnungsmarkt angespannt. Ein Grund: Viele Wohnungen werden nicht als solche genutzt. Um Leerstand und Zweckentfremdung zu bekämpfen, hat die Stadt Landau mit ihrem Oberbürgermeister Dominik Geißler zu Beginn dieses Jahres eine Zweckentfremdungsverbotssatzung eingeführt. Ziel der Satzung ist es, dass möglichst viele Wohnungen als solche genutzt werden und damit den Menschen in der Stadt wieder als Wohnraum zu Verfügung stehen.

Nach einem halben Jahr war es Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen: Oberbürgermeister Dominik Geißler, Bauamtsleiter Christoph Kamplade und die Leerstandsmanager im Bauamt Jochen Blecher und Dominik Hoffmann stellten den aktuellen Bearbeitungsstand der Zweckentfremdungsverbotssatzung im Pressegespräch vor.

Wie viele Wohnungseigentümer haben sich gegenüber der Stadt erklärt, wie viel Leerstand/Zweckentfremdung resultiert tatsächlich daraus, wie sind die ersten Beratungsgespräche verlaufen, was geschieht mit der gewonnenen Datengrundlage und wie entwickelt die Stadt Landau ihr Leerstandsmanagement weiter?

Die ursprüngliche Idee, eine Leerstandssteuer einzuführen, sei im Rechtsamt besprochen worden. Der Plan wurde verworfen, weil zum einen durch eine solche Steuer kaum eine Wohnung vermietet werden könnte und zum anderen damit keine juristischen Personen erfasst werden können.

Durch die Zweckentfremdungsverbotssatzung hätten sich nun, nach einer zweiten Erinnerung an Ostern immerhin 96 Prozent der Wohnungseigentümer von 20.000 Wohnungen rückgemeldet. Es gebe vier Prozent „notorische“ Leerstandsverweigerer, die das noch nicht getan hätten.

Geißlers Blick geht hier auch in die unmittelbare Nähe des Rathauses, quer über den Rathausplatz. Es gebe kein pauschales Mahnverfahren, man müsse vielmehr individuell in jedem Fall vorgehen. Wer unvollständige oder falsche Auskünfte erteilt, dem drohen Bußgelder von 5.000 Euro pro leerstehender Wohnung. Bei Vorsatz kann das bis zu 50.000 Euro bedeuten.

Geschlossene Rollläden – Leerstand in Landau.
Foto: Rolf. H. Epple

„Wir hoffen aber auf Einsicht“, betont der OB: „Das ist kein Kommunismus, sondern geltendes Recht“.
Auch die Tatsache, dass Nachbarn auch mal dem Amt einen Tipp geben, kommt zur Sprache. Wobei man keine anonymen Anzeigen bearbeite. Manche Wohnungsbesitzer hätten sich schon im Januar gemeldet – 12 Ferienwohnungen hätte man so direkt dem Wohnungsmarkt wieder zuführen können, sagt Jochen Blecher.

 

Christoph Kamplade
Foto: Pfalz-Express/Rolf H. Epple

„Fordern und fördern“: Nach diesem Grundsatz geht auch die Landauer Verwaltung vor. Es gehe nicht um Luxussanierungen. Erreicht werden solle bezahlbarer Wohnraum, den man durch Förderprogramme bei bedürftigen Wohnungsbesitzern, erzielen wolle. Allen ist bewusst, dass man hier „Neuland betrete“ (OB Geißler).

Es brauche wohl zusätzliches Personal, wobei man normale Verwaltungsarbeit mache, so Dominik Hoffmann. Schritt für Schritt – von innen nach außen, sprich vom Stadtzentrum in die Stadtdörfer: So sollen die Fälle abgearbeitet werden. Man wolle „Wege zusammen suchen“ und hofft auf die Kooperationsbereitschaft der Wohnungsbesitzer. (desa)

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