Samstag, 27. April 2024

Wohnraumaktivierung: Landau verschickt Erinnerungsschreiben an Eigentümer – „Zweckentfremdungsverbotssatzung“

26. März 2024 | Kategorie: Landau, Regional

Mit diesem Schreiben erinnert die Stadt Landau an ihre Zweckentfremdungsverbotssatzung.
Quelle: Stadt Landau

Landau – Die Stadtverwaltung Landau hat zu Beginn des Jahres eine neue Satzung zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum eingeführt. Ziel ist es, nicht genutzten Wohnraum wieder für den Wohnungsmarkt verfügbar zu machen (Zweckentfremdungsverbotssatzung).

Bereits im Januar wurden alle Immobilieneigentümer schriftlich dazu aufgefordert, Leerstände oder Fälle von Zweckentfremdung zu melden. Nun wird ein Erinnerungsschreiben an jene versandt, die bisher noch keine Rückmeldung gegeben haben. Dieses Schreiben soll die Wichtigkeit der Teilnahme an der Datenerhebung hervorheben, die für alle Eigentümer verpflichtend ist – auch für diejenigen, die keinen Leerstand zu verzeichnen haben.

Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU) hebt hervor, dass die Schaffung von Wohnraum eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit darstellt. In Landau ist der Wohnungsmarkt besonders angespannt, teilweise bedingt durch Wohnungen, die nicht ihrem eigentlichen Zweck dienen. Die neue Satzung soll diesem Problem entgegenwirken und dafür sorgen, dass mehr Wohnungen als Wohnraum genutzt werden, um den Bedarf in der Stadt zu decken.

Eigentümer, die sich noch nicht an der Datenerhebung beteiligt haben, können dies bis zum 18. April 2024 nachholen. Über einen QR-Code im Informationsschreiben oder direkt über die Webseite der Stadt gelangen sie zu einer speziell eingerichteten Online-Plattform. Für Personen, die Unterstützung im Umgang mit dem Internet benötigen, steht das Stadtbauamt telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung.

Eigentümer sind verpflichtet, mitzumachen

Die Stadt macht deutlich, dass es eine gesetzliche Verpflichtung für alle Eigentümer gibt, sich an der Datenerhebung zu beteiligen. Wer keinen Leerstand meldet, markiert im Fragebogen einfach „Nein“. Weitere Angaben sind dann nicht nötig. Meldungen über Leerstände oder Zweckentfremdungen führen zu einer Kontaktaufnahme durch das Stadtbauamt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollten Eigentümer auch nach der Erinnerung nicht reagieren, werden gebührenpflichtige Bescheide zur Durchsetzung der Auskunftspflicht erlassen.

Die vollständige Zweckentfremdungsverbotssatzung kann auf der Webseite der Stadt Landau eingesehen werden.

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