Berlin – Die Fraktionen im Deutschen Bundestag favorisieren ein Verbot der Organisation „Islamischer Staat“ (IS) in Deutschland, wie eine Umfrage der „Welt“ ergab.
„Da es sich bei der Organisation „Islamistischer Staat“ (IS) zweifelsfrei um eine terroristische Organisation handelt, die auch in Deutschland Unterstützung erfährt, gehe ich davon aus, dass im Innenministerium mit Hochdruck geprüft wird, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen“, sagte Bundestagsinnenausschussvorsitzender Wolfgang Bosbach (CDU).
Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer der Unionsfraktion: „Es steht völlig außer Frage, dass es sich beim sogenannten Islamischen Staat um eine mörderische Organisation handelt, die durch ihr menschenverachtendes Vorgehen eine extreme Bedrohung – im Übrigen nicht nur für die islamische Welt – darstellt.“ Für ein mögliches Verbot in Deutschland müsten aber gewisse Voraussetzungen erfüllt sein; es sei zuerst zu fragen, ob der „IS“ in Deutschland überhaupt eine Struktur aufweise, die verboten werden könnte.
„Dafür gibt es bislang keine verwertbaren Erkenntnisse“, so Mayer weiter.
Mayers Bedenken teilt die Vize-Fraktionschefin der SPD im Bundestag, Eva Högl. „Das terroristische Vorgehen des `Islamischen Staates` im Irak verurteile ich ausdrücklich. Ein Verbot einer solchen Organisation in Deutschland muss aber rechtlich wasserfest sein, sonst blamiert sich der Rechtsstaat“, sagte sie.
Eine unbedingte Verbotsforderung erheben dagegen die Grünen im Bundestag. „Ich befürworte ein Organisationsverbot von ISIS. Es ist unbestritten, dass es sich bei ISIS um eine Organisation handelt, deren Grundsätze unserer demokratischen Grundordnung entgegen stehen“, sagte Omid Nouripour, außenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion.
Unmut herrscht in der Union über die Straffreiheit von IS-Propaganda, die eine Folge der 2002 unter Rot-Grün beschlossenen Lockerung von Anti-Terror-Gesetzen war. „Ich plädiere schon seit langer Ze! it dafür , dass wir auch die Sympathiewerbung für eine terroristische Vereinigung wieder unter Strafe stellen, so wie das bis 2002 der Fall war“, sagte Bosbach.
Seit dem damaligen rot-grünen Kompromiss sei zwar die Mitglieder- oder Spendenwerbung für terroristische Organisationen strafbar, nicht jedoch öffentliche Sympathiekundgebungen für die Ziele terroristischer Organisationen.
„Es ist doch geradezu paradox, dass die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen bis zu den verheerenden Anschlägen vom 11. September 2001 unter Strafe stand und in der Zeit danach von Rot-Grün straffrei gestellt wurde, weil Innenminister Schily die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung unter Strafe stellen wollte. Hierfür haben die Grünen aber ein Entgegenkommen verlangt – und leider auch bekommen“, so Bosbach. (dts Nachrichtenagentur)

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