Sonntag 18.Mai 2025

Kommunalfinanzen in der Krise: Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz fordert Reformen und Investitionen

24. Oktober 2024 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz, Wirtschaft in der Region

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) schlägt angesichts der kritischen Lage der Kommunalfinanzen Alarm. Laut den aktuellen Steuerschätzungen steuern die Kommunen auf ein massives Defizit zu, nachdem im ersten Halbjahr 2024 bereits ein Minus von 17,5 Milliarden Euro verzeichnet wurde.

„Ein ‚weiter so‘ darf es nicht geben“, betont Moritz Petry, Geschäftsführer des GStB. Um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern, fordert der Verband ein kommunales Konjunkturpaket, eine Reform der Schuldenbremse sowie eine Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs.

Notwendige Investitionen und Reform der Schuldenbremse

Der GStB weist auf den wirtschaftlichen Stillstand hin, besonders in der Bauindustrie, die auf kommunale Aufträge angewiesen ist. Da viele Kommunen aufgrund finanzieller Engpässe kaum noch investieren können, sei ein kommunales Konjunkturpaket dringend notwendig. Petry verweist auf ähnliche Maßnahmen während der letzten Wirtschaftskrise, bei denen Pakete in Höhe von 10 Milliarden Euro kurzfristig kleinere Investitionen ermöglichten. Dies müsse jetzt wiederholt werden.

Zusätzlich fordert der GStB eine Reform der Schuldenbremse. Diese solle nicht abgeschafft, jedoch angepasst werden, um zusätzliche Schulden für wichtige Investitionen in Bereiche von besonderem öffentlichen Interesse – wie Bildung oder Klimaschutz – zu ermöglichen. „Die Schuldenbremse muss so reformiert werden, dass dringend notwendige Investitionen möglich sind“, so Petry.

Kommunaler Finanzausgleich muss angepasst werden

Der GStB drängt zudem auf eine Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs. Petry fordert vom Land Rheinland-Pfalz, den eigenen finanziellen Anteil an den Personalkosten für die Kindertagesbetreuung nicht aus diesem Finanzausgleich zu finanzieren, da dies den kommunalen Anteil verringere.

Zudem müssten strukturschwache und besonders belastete Regionen stärker berücksichtigt werden. „Das Land darf nicht auf Steuererhöhungen in den Kommunen verweisen. Eine dauerhafte Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden ist nur durch eine gerechte Anpassung des Finanzausgleichs sicherzustellen“, erklärt Petry.

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