Nach VGH-Urteil: Land regelt Finanzausgleichsgesetz neu

7. September 2022 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

Foto: Pfalz-Express

RLP – Mit dem am Dienstag im Ministerrat beschlossenen Entwurf des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) werden laut der Landesregierung die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs (VGH) zur Neuregelung der Finanzen zwischen Land und Kommunen „vollständig und fristgerecht“ umgesetzt.

Dieser sei das Ergebnis intensiver Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs in den letzten zwei Jahren, heißt es aus der Staatskanzlei. Der VGH hatte in seinem Urteil die Berechnung einer Mindestfinanzausstattung für die Kommunen nach bedarfsgerechten Kriterien gefordert. Das bisherige System orientierte sich ausschließlich an einem prozentualen Anteil an den Landessteuereinnahmen.

Seit Jahren kritisieren nahezu alle Kommunen in Rheinland-Pfalz, dass sie immer mehr Aufgaben zu bewältigen hätten (Beispiel Kita-Gesetz), aber dafür vom Land viel zu wenig Geld zugewiesen bekämen. 

500 Millionen mehr in zwei Jahren

Der vorliegende Gesetzentwurf erhöht nun die Zuweisungen an die Kommunen im Jahr 2023 um 275 Millionen Euro gegenüber 2022. Im Jahr 2024 soll die sogenannte Finanzausgleichmasse um 225 Millionen Euro über der Finanzausgleichmasse 2022 liegen, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Ob das den Kommunen reicht, bleibt abzuwarten. 

Im Vergleich zum Jahr 2013 sei die Finanzausgleichmasse damit um stolze 1,761 Milliarden auf nunmehr 3,761 Milliarden Euro angestiegen. Das sei eine bedeutende Kraftanstrengung und erneut ein wichtiges Signal an die Kommunen, so die Ministerpräsidentin. „Seit ich Ministerpräsidentin bin, also seit knapp zehn Jahren, hat der Kommunale Finanzausgleich enorme Steigerungsraten erfahren. Neben dem Anstieg ist es aber auch besonders wichtig, die vorhandenen Mittel bedarfsgerichtet zwischen den Kommunen zu verteilen.“ Im Ergebnis sei dies gut gelungen. „Es entspricht dem Gedanken der interkommunalen Solidarität, dass starke Schultern mehr tragen als schwächere.“

Innenminister Roger Lewentz (SPD) sagte, man gehe auf Basis von Proberechnungen derzeit davon aus, dass bis auf vier Kreise alle Landkreise mehr Zuweisungen erhalten als bisher. Es handele sich um Birkenfeld mit Idar-Oberstein, Mainz-Bingen mit einer Einbuße beim Sozial- und Jugendhilfeansatz, den Rhein-Pfalz-Kreis und den Landkreis Südwestpfalz.

Beim Rhein-Pfalz-Kreis kommt es zu einer kreisinternen Verschiebung vom Landkreis hin zu den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden. In der Summe erhält der Gesamtkreis allerdings auch drei Millionen Euro mehr an Mitteln.

Beim Landkreis Südwestpfalz sind die Einbußen des Landkreises (knapp eine Million Euro) vermutlich etwas größer als bei den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden. Für alle Zahlen aus den Proberechnungen gilt, dass sich diese aufgrund der Steuerdaten ändern können.

„Die Zeit für die Erarbeitung der Neuregelung war mit 21 Monaten äußerst knapp und ein Kraftakt aller Beteiligter. Die enge Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände stand für uns nie in Frage, sondern war selbstverständlich. 17 Gespräche wurden mit den kommunalen Spitzen geführt“, sagte Lewentz.

Die im Gesetzentwurf nunmehr vorgesehene Anpassung der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300 Prozent auf 345 Prozent, bei der Grundsteuer B von 365 Prozent auf 465 Prozent und der Gewerbesteuer von 365 Prozent auf 380 Prozent werde als sachgerecht und vertretbar eingeordnet. „Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt. Die Höhe des Nivellierungssatzes der Gewerbesteuer bleibt sogar noch unterhalb des Bundesdurchschnitts“, sagte der Innenminister.

Mithilfe der Nivellierung werde erschwert, dass eine Gemeinde durch Hebesätze unterhalb der Nivellierungssätze die eigenen (Steuer-)Bürgerinnen und Bürger „schone“ und sich zusätzliche Einnahmen über Schlüsselzuweisungen vom Land, d.h. von allen Steuerzahlern des Landes, beschaffe, so Lewentz. Sie diene also der Angleichung im Land.

„Im neuen System orientiert sich die finanzielle Ausstattung der Kommunen an der errechneten Mindestfinanzausstattung, die bei rund drei Milliarden Euro liegt. Hinzukommen die von den Kommunen zu erbringende Finanzausgleichsumlage, die Abrechnungen aus den Vorjahren und der sogenannte Symmetrieansatz. In diesem Symmetrieansatz hat sich das Land freiwillig entschlossen, die kommunale Finanzsituation in 2023 um 105 Millionen Euro und 2024 um 165 Millionen Euro zu verbessern“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD).

In Kürze soll ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht werden, mit dem unter Berücksichtigung eines Sockelbetrags die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite landesseitig übernommen werden. Die besonders betroffenen Kommunen sollen damit um bis zu drei Milliarden Euro entlastet werden, so Ahnen.

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